Geschrieben von shinead am 17.08.2018, 13:29 Uhr |
Letztendlich ist es eine einfache Rechnung:
>>- Überbrückungsbetrag, falls Mieter mal eine Mindminderung vornimmt oder gar keine Miete mehr zahlt, evt RA benötigt wird.
Wir haben immer so kalkuliert, dass wir die Finanzierung und das Hausgeld im Notfall aus den laufenden Einnahmen (sprich: Gehalt) bezahlen könnten. Eine spezielle Rücklage dafür hatten wir nicht. Bei Mieterwechsel wurde dann die Summe am Ende des Jahres vom Mietkonto wieder ausgeglichen.
Tatsächlich hatten wir in über 20 Jahren Vermietung von drei Wohnungen nur einmal Ärger mit einem Mieter und mussten klagen. Angst muss man m.E. davor nicht haben.
Rechtsschutzversicherung für Vermieter kann man abschließen. Kostet lt. Check24 um die 50 Euro im Monat inkl. Privat/Verkehr/Beruf.
- Frage speziell an die ETW-Eigentümer - Streuselchen 16.08.18, 9:08
- Re: Frage speziell an die ETW-Eigentümer - Strudelteigteilchen 16.08.18, 9:41
- Re: Frage speziell an die ETW-Eigentümer - shinead 16.08.18, 10:40
- Letztendlich ist es eine "einfache" Rechnung: - Schru 17.08.18, 12:02
- Re: Letztendlich ist es eine "einfache" Rechnung: - Ellert 17.08.18, 12:17
- Re: Letztendlich ist es eine "einfache" Rechnung: - shinead 17.08.18, 13:29
- Re: Frage speziell an die ETW-Eigentümer - Mehtab 17.08.18, 13:32
- Danke für eure Antworten! o.w.T. - Streuselchen 18.08.18, 7:21
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