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Geschrieben von shinead am 16.08.2018, 10:40 Uhr

Frage speziell an die ETW-Eigentümer

Vieles vom Hausgeld (Allgemeinverbrauch Wasser/Strom, Kosten Aufzug, Reinigung, Gartenpflege, etc.) kann auf den Mieter umgelegt werden.

Was der Eigentümer selbst zahlen muss sind z.B. die Kosten für den Verwalter, Kontoführung und Kosten für Instandhaltung und Sanierung.

Vor dem Kauf sollte man also prüfen, ob die Differenz zwischen Kosten und Miete hoch genug sind, um neben den Finanzierungs- auch die Instandhaltungs- und Sanierungskosten zu decken.

Die Erbpachtzinsen sind schlicht ein Teil der Finanzierungszinsen. Da hilft nur rechnen, rechnen, rechnen...

 
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