Geschrieben von shinead am 16.08.2018, 10:40 Uhr |
Frage speziell an die ETW-Eigentümer
Vieles vom Hausgeld (Allgemeinverbrauch Wasser/Strom, Kosten Aufzug, Reinigung, Gartenpflege, etc.) kann auf den Mieter umgelegt werden.
Was der Eigentümer selbst zahlen muss sind z.B. die Kosten für den Verwalter, Kontoführung und Kosten für Instandhaltung und Sanierung.
Vor dem Kauf sollte man also prüfen, ob die Differenz zwischen Kosten und Miete hoch genug sind, um neben den Finanzierungs- auch die Instandhaltungs- und Sanierungskosten zu decken.
Die Erbpachtzinsen sind schlicht ein Teil der Finanzierungszinsen. Da hilft nur rechnen, rechnen, rechnen...
- Frage speziell an die ETW-Eigentümer - Streuselchen 16.08.18, 9:08
- Re: Frage speziell an die ETW-Eigentümer - Strudelteigteilchen 16.08.18, 9:41
- Re: Frage speziell an die ETW-Eigentümer - shinead 16.08.18, 10:40
- Letztendlich ist es eine "einfache" Rechnung: - Schru 17.08.18, 12:02
- Re: Letztendlich ist es eine "einfache" Rechnung: - Ellert 17.08.18, 12:17
- Re: Letztendlich ist es eine "einfache" Rechnung: - shinead 17.08.18, 13:29
- Re: Frage speziell an die ETW-Eigentümer - Mehtab 17.08.18, 13:32
- Danke für eure Antworten! o.w.T. - Streuselchen 18.08.18, 7:21
Elterngeld Verlängerung Elternzeit
Ebike
Finanziell machbar?
Ausgaben für Lebensmittel, wenn man Bioprodukte kauft
Treuebonus für Handyvertrags-Dauerkundin?
Spendenaufruf für die hinterbliebenen Kinder
Hypothek
Ebay-Käufer aus Russland....
Bedarfsgemeinschaft regelsatz für kinder