Geschrieben von Schru am 17.08.2018, 12:02 Uhr |
Letztendlich ist es eine einfache Rechnung:
Miete abzüglich
-Kreditzinsen (falls Kredit gebraucht wird) und Tilgung
- nicht umlegbarer NK
- gemeinschaftlicher Beitrag Rücklagenkonto
- eigene Rücklagen für Reparaturen in der Wohnung
-Überbrückungsbetrag, wenn bei einem Mieterwechsel die Wohnung nicht gleich wieder vermietet werden kann.
- Überbrückungsbetrag, falls Mieter mal eine Mindminderung vornimmt oder gar keine Miete mehr zahlt, evt RA benötigt wird.
Wenn nach Abzug dieser Kosten ein Plus stehen bleibt, lohnt sich ein Kauf.
Der letzte Punkt ist der Grund, warum ich meine ETW, die ich seit 20 Jahren besitze und bewohne, nur verkaufen, aber nie vermieten würde.
LG
Schru
- Frage speziell an die ETW-Eigentümer - Streuselchen 16.08.18, 9:08
- Re: Frage speziell an die ETW-Eigentümer - Strudelteigteilchen 16.08.18, 9:41
- Re: Frage speziell an die ETW-Eigentümer - shinead 16.08.18, 10:40
- Letztendlich ist es eine "einfache" Rechnung: - Schru 17.08.18, 12:02
- Re: Letztendlich ist es eine "einfache" Rechnung: - Ellert 17.08.18, 12:17
- Re: Letztendlich ist es eine "einfache" Rechnung: - shinead 17.08.18, 13:29
- Re: Frage speziell an die ETW-Eigentümer - Mehtab 17.08.18, 13:32
- Danke für eure Antworten! o.w.T. - Streuselchen 18.08.18, 7:21
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