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Geschrieben von Schru am 17.08.2018, 12:02 Uhr

Letztendlich ist es eine einfache Rechnung:

Miete abzüglich
-Kreditzinsen (falls Kredit gebraucht wird) und Tilgung
- nicht umlegbarer NK
- gemeinschaftlicher Beitrag Rücklagenkonto
- eigene Rücklagen für Reparaturen in der Wohnung
-Überbrückungsbetrag, wenn bei einem Mieterwechsel die Wohnung nicht gleich wieder vermietet werden kann.
- Überbrückungsbetrag, falls Mieter mal eine Mindminderung vornimmt oder gar keine Miete mehr zahlt, evt RA benötigt wird.


Wenn nach Abzug dieser Kosten ein Plus stehen bleibt, lohnt sich ein Kauf.

Der letzte Punkt ist der Grund, warum ich meine ETW, die ich seit 20 Jahren besitze und bewohne, nur verkaufen, aber nie vermieten würde.


LG
Schru

 
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