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Geschrieben von speedy am 11.02.2015, 8:37 Uhr

@Christine70

Hi,
so, wie du den Arbeitsvertrag beschreibst, ist der nicht hinreichend konkret, um Arbeitszeit und -Entgelt bestimmen zu können und damit anfechtbar mit der Folge, dass bis zu einer Einigung das "übliche" Gehalt geschuldet wird, in deinem Fall der Mindestlohn.
Bei der Gewerkschaft bist du da auf jeden Fall schon mal richtig aufgehoben! Das musst du dir nicht gefallen lassen.

Gruß, Speedy

 
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