Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Skippy, 15. SSW am 24.04.2020, 18:38 Uhr

Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Ich bin selbst vaterloses Kind, sprich in meiner Geburtsurkunde steht „Vater unbekannt“, obwohl meine Mutter den Erzeuger kannte. Das geht also. Ansprüche auf Unterhalt kannst du dann allerdings nicht stellen - weder beim biologischen Vater, noch beim Jugendamt.

Liebe grüsse

 
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