Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Franzi_456 am 24.04.2020, 14:32 Uhr

Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Ich bin Sozialarbeiterin und habe beruflich öfter Mal mit solchen Fällen zu tun.

1) Die Vaterschaft kann sowohl der leibliche Vater, der rechtliche Vater als auch die Mutter anfechten. Das geht allerdings nur über das Familiengericht. Die wiederum legen auch fest wer den Vaterschaftstest bezahlen muss anhand der Sachlage. Erfahrungsgemäß müssen sie Mutter und rechtlicher bzw. leiblicher Vater, je nach dem wer anfechtet, die Kosten teilen. Wie es bei dir genau aussieht kann dir wahrscheinlich nur ein Anwalt bzw. das zuständige Gericht beantworten.

2) Das Jobcenter verpflichtet dich dazu Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Unterhaltsvorschuss erhältst du allerdings nur, wenn du Angaben zum Vater machst. Solltest du keine Angaben zum Vater machen können oder wollen, geht das Jugendamt, welches für den Unterhaltsvorschuss zuständig ist, in Vorkasse und du oder deine Kinder müssen diese gezahlten Kosten später tragen. Das bedeutet, dass du deinen Kindern in diesem Fall Schulden hinterlassen würdest. Und das ist sicherlich nicht in deinem Interesse. Du kannst aber auch nicht sagen, du Verzichtes auf den Unterhaltsvorschuss, weil das Job Center dich dazu verpflichten wird.

 
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