Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lynn1990 am 24.04.2020, 11:09 Uhr

Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

die frage wurde von mir schon im rechtsforum gestellt, gerne nochmal hier an euch gff welche die mit jura ahnung haben (bitte keine moralischen sachen, wie bsp. das kind hat ein recht drauf zu wissen wer sein vater ist, ich würde dem kind das trotzdem sagen aber das hat ja damit niy zutun dass man den vater auch offiziell eintragen lassen muss)


eine weitere Frage die mich zurzeit beschäftigt!

Wenn der Ehemann die Vaterschaft anfechtet inkl. Vaterschaftstest etc. wer muss dafür aufkommen?

der ehemann, der biologische Vater oder ich als Mutter?

der dna test zwischen ehemann und kind wird ja nagativ ausfallen, muss der ehemann den test und das gerichtsverfahren bezahlen?

ich bin alg2 empfängerin, muss die mutter zahlen trotz alg2?

der biologische vater des kindes hat sich informiert. er sagt seine rechtsschutzversicherung würde dafür aufkommen, falls sie ihn ermitteln würden

wir sind jetzt so verblieben (biologischer vater und ich) dass ich meinem ehemann das gerne schriftlich geben kann dass er nicht der vater ist aber den namen des wirklichen vaters nirgendwo nennen möchte auch nicht vor jobcenter. dann nehme ich lieber finanzielle einbußen dort in kauf. der vater möchte auf keinen fall offiziell als vater anerkannt werden.

bekomme ich trotzdem wenigstens einen kleinen anteil an leistungen für mein kind? ich lüge ja keinen an bsp mit one-night-stand von unbekannt sondern sage die wahrheit dass ich nicht den namen nicht nennen möchte. juristisch habe ich mich ja so nicht strafbar gemacht. das ich dann keinen unterhaltsvorschuss beziehen darf ist mir klar

ich bitte um beantwortung folgener kernfragen.
1. Wer muss für die Kosten der Vaterschaftsanfechtung aufkommen? der ehemann, ich (bzw. der staat da alg2 bezieherin) oder der biologische vater bzw dessen Rechtsschutzversicherung?
2. Kann ich trotz alg 2 bezug gezwungen werden angaben zum vater zu machen? bekomme ich trotzdem noch einen minimal beitrag für das kind (für mütter die den vater nicht angeben möchten aber auch nicht lügen mit dem one-night-stand)?

 
11 Antworten:

Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Antwort von Meyla, 7. SSW am 24.04.2020, 12:22 Uhr

Kannst du vergessen.

Bekommen würdest du nichts. Du verzichtet ja freiwillig auf Hilfe, da springt der Staat nicht ein.

Davon ab: den Namen des Vaters zu kennen aber zu verheimlichen ist nicht erlaubt. Dein Kind kann dich sogar später darauf verklagen.....
Der Unterhalt gehört dem Kind, nicht dir. Du betrügst dein Kind um sein Recht und das ist strafbar.

Die moralische Seite, einem Menschen seine Wurzeln zu verheimlichen, ist dir ja egal. Macht ja nix, wenn das Kind seelisch darunter leidet.

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Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Antwort von Lynn1990 am 24.04.2020, 13:03 Uhr

nenne mit bitte den paragrapfen wo ich mich strafbar mache wenn ich keine falschangaben mache!

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Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Antwort von Meyla, 7. SSW am 24.04.2020, 13:08 Uhr

Hab ich die im anderen forum geschickt. Auszug einer Anwaltskanzlei.

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Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Antwort von Meyla, 7. SSW am 24.04.2020, 13:11 Uhr

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/keine-hartz-iv-leistungen-bei-verschweigen-des-namens-des-kindsvaters/details/anzeige/?type=999&cHash=e68f2db80d4e52aff8cc807dd72cf9f9


Hier nochmal ein anderes Urteil. Der Dame wurde wegen des Verheimlichen des Namens HARTZ 4 gesperrt.
Ist keine 4 Jahre alt der Beschluss.

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Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Antwort von Feely am 24.04.2020, 13:11 Uhr

Hallo,

Also soweit ich weiß bist du zur Mithilfe angehalten. Das Geld steht deinem Kind zu, nicht dir. Ich weiß gar nicht, ob man überhaupt auf Unterhaltsleistungen verzichten darf, wenn man nicht nachweislich finanziell selbst aufkommen kann bzw. ALG bezieht, erst recht wenn man sicher weiß wer der Vater ist. Er hat das Kind gezeugt, er muss auch dafür einstehen.

Auf Leistungen brauchst du da denke ich nicht zu hoffen, eher solltest du aufpassen, dass du dich mit dem Jugendamt gut stellst und mit arbeitest, ansonsten kann das auch nach hinten losgehen und du bist da auf dem Radar...

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Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Antwort von Franzi_456 am 24.04.2020, 14:32 Uhr

Ich bin Sozialarbeiterin und habe beruflich öfter Mal mit solchen Fällen zu tun.

1) Die Vaterschaft kann sowohl der leibliche Vater, der rechtliche Vater als auch die Mutter anfechten. Das geht allerdings nur über das Familiengericht. Die wiederum legen auch fest wer den Vaterschaftstest bezahlen muss anhand der Sachlage. Erfahrungsgemäß müssen sie Mutter und rechtlicher bzw. leiblicher Vater, je nach dem wer anfechtet, die Kosten teilen. Wie es bei dir genau aussieht kann dir wahrscheinlich nur ein Anwalt bzw. das zuständige Gericht beantworten.

2) Das Jobcenter verpflichtet dich dazu Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Unterhaltsvorschuss erhältst du allerdings nur, wenn du Angaben zum Vater machst. Solltest du keine Angaben zum Vater machen können oder wollen, geht das Jugendamt, welches für den Unterhaltsvorschuss zuständig ist, in Vorkasse und du oder deine Kinder müssen diese gezahlten Kosten später tragen. Das bedeutet, dass du deinen Kindern in diesem Fall Schulden hinterlassen würdest. Und das ist sicherlich nicht in deinem Interesse. Du kannst aber auch nicht sagen, du Verzichtes auf den Unterhaltsvorschuss, weil das Job Center dich dazu verpflichten wird.

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Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Antwort von Skippy, 15. SSW am 24.04.2020, 18:38 Uhr

Ich bin selbst vaterloses Kind, sprich in meiner Geburtsurkunde steht „Vater unbekannt“, obwohl meine Mutter den Erzeuger kannte. Das geht also. Ansprüche auf Unterhalt kannst du dann allerdings nicht stellen - weder beim biologischen Vater, noch beim Jugendamt.

Liebe grüsse

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Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Antwort von Meyla, 7. SSW am 24.04.2020, 19:37 Uhr

Die Änderung wurde 2017 durchgeführt. Das GING mal so. Heute gott sei dank nicht mehr.

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Laßt euch bitte nicht verarschen.. Trollalarm !!

Antwort von Galaxie am 25.04.2020, 23:52 Uhr

Sie hat schon soooooooooooooo viele Antworten mit Links usw. erhalten, aber prallt alles ab.


Sie läßt keine Antwort zu, postet aber ihre angebliche Geschichte jeden Tag, auch schon unter anderen Nicks hier im SWN !!

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Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Antwort von Tante_Barbara, 25. SSW am 29.04.2020, 22:52 Uhr

Das ist ja hart! Es gibt doch auch tatsächlich Mütter, die den Erzeuger nicht benennen können. (One Night stand mit einem Unbekannten) Können auch die nicht einfach auf Unterhalt verzichten? Oder geht das nur bei finanziell unabhängigen Frauen? Ich frage aus reinem Interesse, nicht aus persönlicher Betroffenheit

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Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?

Antwort von Franzi_456 am 08.05.2020, 15:01 Uhr

Das ist wieder eine andere Situation wenn man den Kindesvater tatsächlich nicht nennen kann. Allerdings liegt da trotzdem die Verantwortung bei der Mutter und UVG ist ja im Prinzip nur ein Vorschuss und der Staat will sich ja irgendwo das Geld zurückholen. Genau weiß ich jetzt nicht wie es sich verhält wenn man wirklich nicht weiß wer der Vater ist aber ich weiß dass die Kindesmutter zumindest aktiv mitarbeiten muss um den Kindesvater zu suchen. Also die Bemühungen der KM müssen auch irgendwie nachweisbar sein. So ist es zumindest in dem Landkreis im dem ich tätig bin. Ich weiß nicht das andere Kommunen handhaben

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