Geschrieben von Feely am 24.04.2020, 13:11 Uhr |
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen?
Hallo,
Also soweit ich weiß bist du zur Mithilfe angehalten. Das Geld steht deinem Kind zu, nicht dir. Ich weiß gar nicht, ob man überhaupt auf Unterhaltsleistungen verzichten darf, wenn man nicht nachweislich finanziell selbst aufkommen kann bzw. ALG bezieht, erst recht wenn man sicher weiß wer der Vater ist. Er hat das Kind gezeugt, er muss auch dafür einstehen.
Auf Leistungen brauchst du da denke ich nicht zu hoffen, eher solltest du aufpassen, dass du dich mit dem Jugendamt gut stellst und mit arbeitest, ansonsten kann das auch nach hinten losgehen und du bist da auf dem Radar...
- Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen? - Lynn1990 24.04.20, 11:09
- Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen? - Meyla, 7. SSW 24.04.20, 12:22
- Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen? - Lynn1990 24.04.20, 13:03
- Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen? - Feely 24.04.20, 13:11
- Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen? - Franzi_456 24.04.20, 14:32
- Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen? - Tante_Barbara, 25. SSW 29.04.20, 22:52
- Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen? - Franzi_456 08.05.20, 15:01
- Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen? - Tante_Barbara, 25. SSW 29.04.20, 22:52
- Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen? - Skippy, 15. SSW 24.04.20, 18:38
- Laßt euch bitte nicht verarschen.. Trollalarm !! - Galaxie 25.04.20, 23:52
- Re: Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finsnziell aufkommen? - Meyla, 7. SSW 24.04.20, 12:22