Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Felica am 18.12.2018, 20:48 Uhr

Stimmt so nicht ganz pauschal

Im Berufsverbot sicherlich nicht

Wenn im Beschäftigungsverbot. Vom Arzt dann möglich wenn deine Gesundheit oder die des Kindes gefährdet ist, der eigentliche Arbeitsplatz aber dem Mutterschutzkriterien entspricht und du sonst arbeitsfähig wärst.

Berufsverbot bedeutet das du nicht mehr geeignet bist deinen erlernten Beruf auszulernen, zB weil du als Arzt bei einer Operation gepfuscht hast. Also nichts was mit einer Schwangerschaft zu tun hat. Hier wirst weder Du noch das Kind geschützt, sondern alle anderen vor dir.

 
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