Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nanana am 27.10.2013, 15:55 Uhr

steuerklasse ändern

Das Halbwissen mancher hier ist gefährlich.

Das Elterngeld wird nicht mehr nach dem Netto, sondern nach Brutto berechnet.

Je nach Steuerklasse wird ein fiktiver Abschlag vorgenommen, dessen Höhe sich in analoger Anwendung des EStG nach der Steuerklasse berechnet.

Also erst nach der Geburt bzw. wenn du die überwiegende Anzahl der 12 Monate (sprich 7 Monate) vor der Geburtin Stkl. 4 oder noch besser in Stkl. 3 warst, wechseln.

LG

 
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