Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Exeu am 26.10.2013, 12:48 Uhr

steuerklasse ändern

Bei 4/4 müßt ihr weiter keine Erklärung machen. Bei 3/5 müßt ihr jedes Jahr.

Sobald Transferleistungen gezahlt werden (Elterngeld, Arbeitslosengeld...) müßt ihr immer eine Erklärung machen, egal welche Steuerklassen. Diese Zahlungen fallen nämlich unter den sog. Progressionsvorbehalt und werden, einfach gesagt, auf euren persönlichen Steuersatz angerechnet.

Ansonsten müßt ihr euch das mal aurechnen und gucken was euch lieber ist. Monatlich mehr und ggf. nachzahlen (evtl. habt ihr ja auch hohe Werbungskosten, so dass es zu keiner Nachzahlung kommt) oder monatlich weniger und am Ende evtl. geld wieder.

Ich persönlich würde 3/5 nehmen. Warum soll der Staat mit meinem Geld arbeiten? Da zahl ich ggf. lieber am Ende was nach und laß das Geld so lange für mich arbeiten..

 
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