Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Halluzinelle von Tichy am 26.10.2013, 12:27 Uhr

steuerklasse ändern

Bleib bei 4/4. Das Elterngeld wird ja nach dem Nettolohn in den 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Man zahlt ja eh gleich viel Steuern, bei 4/4 eher im Voraus und bei 5/3 nach dem Lohnsteuerjahresausgleich nochmal nach.

 
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