Geschrieben von fledermaus24 am 31.05.2009, 20:31 Uhr |
schau doch nochmal in deinen Vertrag
Normalerweise muß der Arbeitgeber weiterzahlen, denn auch ein Minijobber hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Aber irgendwie können die sich meist drum drücken. Frag mal bei der Minijobzentrale oder bei den Experten hier. Da gibt es auch jemanden für Recht.
- krankschreibung - Sie1978, 31. SSW 31.05.09, 18:22
- schau doch nochmal in deinen Vertrag - otter 31.05.09, 20:08
- Re: schau doch nochmal in deinen Vertrag - fledermaus24 31.05.09, 20:31