Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nicky74, 39. SSW am 31.05.2009, 16:55 Uhr

2 Fragen hab...

Hallo,

ich hab 2 Fragen. Ist zwar schon meine 2.Schwangerschaft. Aber von der ersten her weiß ich es nicht mehr. Liegt schon fast 4,5 Jahre zurück...

Welche Papiere außer dem Mutterpaß muß ich denn noch mit ins Krankenhaus nehmen? Bin verheiratet. Reicht da ne beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde oder muß es Original sein?

Und dann zu dem 100 Euro-Kindergeldzuschlag für in diesem Jahr geborene Kinder. Den kriegt doch jedes Kind, welches dieses Jahr geboren wird. Bekommt man das gleich mit der ersten Kindergeldzahlung oder eher mit ner späteren Zahlung?

Vielen Dank für die Antwort und noch ein schönes Pfingstfest...
Nicky

 
8 Antworten:

Grad noch eine Frage eingefallen...

Antwort von nicky74 am 31.05.2009, 16:58 Uhr

zu dem Antrag fürs Elterngeld...

Bei dem Antrag ist doch auch ein Formular dabei, wo der Arbeitgeber meine Einkünfte der letzten Monate bescheinigen muß. Reicht es eigentlich aus, wenn ich mit dem Elterngeldantrag Kopien von meinen Verdienstbescheinigungen der letzten Monate mitschicke oder muß der Arbeitgeber das unbedingt ausfüllen? Wenn ja, kann ich ihm das jetzt schon zuschicken??? Mein ET ist der 13.06. und da würde, sollte sich unser Junior nicht doch schon vorher auf den Weg machen, spätestens eingeleitet werden...

Vielen Dank...

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Re: Grad noch eine Frage eingefallen...

Antwort von selena85 am 31.05.2009, 17:11 Uhr

Die dritte Frage kann ich dir beantworten: du musst sowohl das von deinem Arbeitgeber ausgefüllte Formular , als auch die Verdienstbescheinigungen der letzten (12, 14?) Monate (Kopien reichen aus) versenden. Und das Formular kannst du, glaube ich, erst nach der Entbindung von deinem Arbeitgeber ausfüllen lassen, da du bis dahin ja noch den Arbeitgeberzuschlag zum Mutterschaftsgeld bekommst.

Frage 1: in der Klinik, in der ich entbunden habe, mussten wir unsere Originalurkunden mitbringen (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden...ggf. Stammbuch). Wir bekam es dann mit der Post zurück.

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also..........

Antwort von die liebe, 31. SSW am 31.05.2009, 17:11 Uhr

meine 1. ss ist schon 7 jahre her und jedes kh macht es anders.
am besten du nimmst das stammbuch mit da du ja verheiratet bist und deinen perso. das reicht.

hast du noch nicht die 100 eus für dein erstes kind?
april / mai war die auszahlung.
für das kind was dieses jahr noch geboren wird, bekommst du die 100 eus mit auszahlung des ersten kindergeldes .

dein et ist am 13.06 und du brauchst doch den antrag fürs elterngeld jetzt noch nicht abgeben oder .

du brauchst doch sowieso die geburtsurkunde dafür !!!!!!!!!!!!!!!

du musst kopie vom gehalt und extra die bescheinigung vom ag abgeben so ist es mir zumindestens zu ohren bekommen.

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Re: Danke...

Antwort von nicky74, 39. SSW am 31.05.2009, 17:19 Uhr

Danke für die Antworten...

Doch, die 100 Euro fürs erste Kind hat mein Mann mit seiner Lohnzahlung für April bekommen. Denn er ist bei der Stadt angestellt und die überweisen Kindergeld immer gleich mit seinem Lohn. Nur ists so, dass wir das Geld im Juli sehr gut gebrauchen könnten, weil mein Mann im Moment nur Krankengeld bekommt und erst für Juli wieder vollen Lohn. Denn bis Ende Juni geht noch seine Wiedereingliederung. Aber die waren damals bei der Beantragung des Kindergelds auch sehr schnell mit der Bearbeitung. Da hatten wir innerhalb von 2 Tagen bescheid. Geh also mal davon aus, dass es jetzt auch wieder so ist...

Und was den Elterngeldantrag angeht, werde ich dann meinem Arbeitgeber dieses Formular mitsamt Kopie der Geburtsurkunde von Junior zusammen zuschicken. Aber von den Gehaltsbescheinigungen werd ich schon mal Kopien machen die Tage. Dann muß ich mich damit nicht noch belästigen, wenn ich aus dem KH komme...

Und dann werd ich nachher meinen Mann bitten, mir ne beglaubigte Kopie erstmal rauszusuchen. Falls das nicht reichen sollte, muß er eben das Original noch mitbringen...

Vielen Dank nochmal...

Liebe Grüße
Nicky

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@ nicky

Antwort von die liebe, 31. SSW am 31.05.2009, 17:28 Uhr

nu die kopien kannste schon machen finde ich auch sinnvoll bevor das kleine da ist.
man weiss ja nie was nach der geburt ist.
hab mir auch schon alle anträge ausgedruckt nur ohne geburtsurkunde geht es leider nicht

soweit ich weiss kommt der bescheid vom kindergeld zeitig aber richtet sich der auszahlungstermin nicht nach dem geburtstag???

also bei mir ist das zumindestens so.
mein kleiner ist mitte des monats geboren und ich bekomm auch mitte des monats.

bei meiner schwester ist es ende des monats da die kleine ende des monats geboren worde.

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Re: @ nicky

Antwort von selena85 am 31.05.2009, 17:31 Uhr

Hmm...wann die Zahlung der Kindergeldes erfolgt, richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer, und die wird zufällig generiert. Meine Tochter wurde ende eines Monats geboren, bekommt aber immer zum Anfang des Monats Kindergeld.

Das ist so wie bei den Absendegruppen bei Telefonrechnungen, etc. also dem Tag, bzw. Zeitraum, wann eine Rechnung abgebucht wird. Da wird man auch einer Gruppe zugewiesen.

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Re: @die liebe...

Antwort von nicky74, 39. SSW am 31.05.2009, 17:35 Uhr

Unsere große Tochter ist auch Ende des Monats geboren worden. Aber die Stadt, wo mein Mann arbeitet ist auch gleichzeitig Kindergeldkasse. Und soviel ich weiß, überweisen die das Kindergeld dann immer zusammen mit dem Lohn... Naja, schauen wir mal, wie sies dann bei Junior machen.

Normalerweise bekommt mein Mann seinen Lohn immer um den 26. des Monats überwiesen...

Ja, die Anträge hab ich mir auch schon ausgedruckt und soweit wie möglich ausgefüllt, damit ich mit damit nicht dann noch belasten muß. Aber es geht wirklich nix ohne Geburtsurkunde. Das ist richtig...

Ich wünsch dir und deiner Familie noch ein schönes Pfingsten...

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Re: @nicky

Antwort von die liebe, 31. SSW am 31.05.2009, 17:38 Uhr

dir auch nicky ... danke..

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