Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von chrisy1205, 32. SSW am 31.05.2009, 17:43 Uhr

Frage zum Elterngeld... für 2.Kind

Bin jetzt in der 32.SSW und bin aber gleichzeitig noch in Elternzeit für meinen 13 Monate alten Sohn. Hatte damals 2 Jahre beantragt, also auch das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. Was muss man denn jetzt in den Antrag reinschreiben, bei dem Gehalt der letzen 12 Monate? Eigentlich gilt ja das Einkommen vor der ersten SS, hab ich mal nachgelesen, aber dafür haben sie ja schon ne Bescheinigung des Arbeitgebers. Brauchen sie die nochmal?

Kennt sich da jemand aus? Bin grad ratlos...

 
6 Antworten:

Re: Frage zum Elterngeld... für 2.Kind

Antwort von die liebe am 31.05.2009, 17:44 Uhr

frag doch mal frau bader !!!

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Re: Frage zum Elterngeld... für 2.Kind

Antwort von zwerg09, 23. SSW am 31.05.2009, 17:51 Uhr

Du misst dringend bei deinem Amt anrufen und dich beraten lassen. bei uns sit es auch so wie bei euch. Mir wurde geraten das Elterngeld für Nr. 2 als Einmalbetrag auszahlen zu lassen bis zum Beginn der Muschu-Frist, da es sonst bei Nr. 3 angerechnet wird. Das muss man aber formlos beatragen. Also,
ruf am Dienstag beim Amt an und erkundige dich. Bei uns waren die dort sehr nett und hilfsbereit.

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Re: Frage zum Elterngeld... für 2.Kind

Antwort von chrisy1205, 32. SSW am 31.05.2009, 17:59 Uhr

Also hast du den Restbetrag der dann noch aussteht auf einmal bekommen und erst nach der Geburt deines zweiten kriegst du wieder EG? Hab ich das richtig verstanden?

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Re: Frage zum Elterngeld... für 2.Kind

Antwort von momworking, 39. SSW am 31.05.2009, 18:22 Uhr

Hallo,

ich denke nicht, dass sich das Elterngeld aus der Zeit VOR der Geburt deines ersten Kindes berechnet.
Das funktioniert nämlich m.E. nur, wenn das 2. Kind innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes geboren wird.
Du hast nämlich Elterngeld nicht für 24 Monate BEANTRAGT (das geht ja überhaupt nicht), sondern der Auszahlungszeitraum wurde verdoppelt.
Kleine, aber feine Unterschiede, die aber im Endeffekt einen Riesenunterschied im Geldbeutel machen...

Bei Frau Bader wurde diese Frage übrigens schon öfter gestellt.

Schau mal:

http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=60764

VlG
Annette

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Re: Frage zum Elterngeld... für 2.Kind

Antwort von zwerg09, 23. SSW am 31.05.2009, 19:48 Uhr

So in etwa, ich habe mir den Betrag, der vom Beginn der Muschufrist bis zum ursprünglichen Ende von EG 2 bewilligt war, als Einmalbetrag auszahlen lassen. Bis zum Beginn der Muschufrist bekomme ich ganz normal den monatlichen Betrag, wie bisher. Die Dame von der Familienkasse sagte zu mir, dass es dann nicht auf das EG 3 angerechnet wird. Aber erkundige dich doch bei deiner Familienkasse, denn die genauen Einzelheiten kann ich dir nicht mehr sagen, das habe ich bei meiner Schwangerschaftsdemenz nicht mehr kapiert
LG
Steffi

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Re: Frage zum Elterngeld... für 2.Kind

Antwort von Chrissy1977, 40. SSW am 31.05.2009, 21:35 Uhr

Doch, es werden Monate vor der Geburt des 1. Kindes berücksichtigt, da Elternzeit (12 Monate, nicht der verdoppelte Auszahlungszeitraum) und Mutterschutzzeiten (jeweils immer volle Monate) rausgerechnet werden. Also einfach die alten Gehaltsabrechnungen mit einreichen.
Meine Tochter ist jetzt 20 Monate und ich warte jeden Tag auf die Geburt unseres Sohnes.... und selbst bei dem Altersabstand werden mir noch 6 Monate meines alten Gehaltes vor MuSchu meiner Tochter mit angerechnet.
LG
Chrissy

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