Geschrieben von Jule77, 41. SSW am 27.07.2005, 15:06 Uhr |
Ninasch
Wollte kurz was anmerken... Dir stehen mind. 14 Wochen Mutterschutz zu. Normalerweise 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Sollte dein Baby früher kommen, schließt sich die Zeit die du vorher nicht nehmen konntest, an die 8 wochen an. Kommt dein Baby aber nach dem ET zur Welt ( wie es bei mir zwangsläufig sein wird), gewinnst du an Mutterschutz, weil die 8 Wochen nach der geburt dir auf jeden Fall zustehen.
- Dringende Umfrage Verlängerung Mutterschutz - bufi, 24. SSW 27.07.05, 11:02
- Re: Dringende Umfrage Verlängerung Mutterschutz - Andrea2002, 37. SSW 27.07.05, 11:09
- Re: Dringende Umfrage Verlängerung Mutterschutz - Ninasch, 16. SSW 27.07.05, 11:32
- Muß euch z.T. widersprechen - Bianca1975, 30. SSW 27.07.05, 12:33
- Ninasch - Jule77, 41. SSW 27.07.05, 15:06
Ab wann konnte man es sehen ? W oder M
SAMMM(M) und Yalis
Probleme mit dem arbeitgeber
Es ist noch nicht vorbei ;-)
Kriese! War grad auf der Waage!
Vitamin K / D, D-Fluoretten, Silbernitrat-Tropfen
Wehentätigkeit unterstützen?
Ab wann habt ihr das Kinderzimmer aufgebaut?
Neu hir :)