Geschrieben von bufi, 24. SSW am 27.07.2005, 11:02 Uhr |
Dringende Umfrage Verlängerung Mutterschutz
Hallo Kugelland,
habe mal eine dringende Frage für meine Schwägerin. Sie befindet sich momentan noch im Mutterschutz und würde gerne für 3 Jahre ins Erziehungsjahr gehen. Der Mutterschutz läuft zu Mitte August aus und es wurde zwischen Ihr und dem Arbeitgeber nichts schriftliches vereinbart wie lange Sie zuhause bleiben will.
Kann Sie noch eine Verlängerung beantragen???
MFG Bufi
Re: Dringende Umfrage Verlängerung Mutterschutz
Antwort von Andrea2002, 37. SSW am 27.07.2005, 11:09 Uhr
Elternzeit kann man normalerweise nur 2 Wochen nach der Geburt beantragen. Das wäre jetzt also wohl schon zu spät. In dem Fall sollte man sich SOFORT mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und auf dessen Kulanz hoffen....
Wie gesagt, am besten macht man das wirklich DIREKT nach der Geburt.
LG
Andrea
Re: Dringende Umfrage Verlängerung Mutterschutz
Antwort von Ninasch, 16. SSW am 27.07.2005, 11:32 Uhr
Ich schließe mich an. Spätestens zwei wochen nach der geburt sollte man seinen elternzeit wunsch einreichen. mutterschutz kann man nicht verlängern, es sei denn er hat sich vor der geburt verkürzt. insgesamt stehen einem 14 wochen mutterschutz zu. mehr nicht.
sie sollte also schleunigst mit ihrem arbeitgeber sprechen, sonst muss sie nach dem mutterschutz antreten. LG nina
Muß euch z.T. widersprechen
Antwort von Bianca1975, 30. SSW am 27.07.2005, 12:33 Uhr
Hallo,
es stimmt soweit, dass wenn sie die Elternzeit direkt an den Mutterschutz hätte anschließen wollen, sie sich 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber hätte melden müssen, schriftlich.
Allerdings, wenn ich das hier im Mutterschutzgesetz richtig lese, hat man auch später noch die Möglichkeit sich für die Elternzeit anzumelden, dies muß dann 8 Wochen vor Antritt geschehen.
Würde bedeuten, wenn sie keinen äußerst kulanten Arbeitgeber hat, muß sie erstmal für 8 Wochen arbeiten gehen.
Aber für ne sichere Auskunft würde ich schleunigst beim Service Telefon des Ministeriums anrufen.
01801/907050
Mo bis Do von 7- 19 Uhr
9-12 Uhr 4,6ct sonst 2,5 ct pro angefangene Minute
Ninasch
Antwort von Jule77, 41. SSW am 27.07.2005, 15:06 Uhr
Wollte kurz was anmerken... Dir stehen mind. 14 Wochen Mutterschutz zu. Normalerweise 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Sollte dein Baby früher kommen, schließt sich die Zeit die du vorher nicht nehmen konntest, an die 8 wochen an. Kommt dein Baby aber nach dem ET zur Welt ( wie es bei mir zwangsläufig sein wird), gewinnst du an Mutterschutz, weil die 8 Wochen nach der geburt dir auf jeden Fall zustehen.
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