Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bianca1975, 30. SSW am 27.07.2005, 12:33 Uhr

Muß euch z.T. widersprechen

Hallo,

es stimmt soweit, dass wenn sie die Elternzeit direkt an den Mutterschutz hätte anschließen wollen, sie sich 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber hätte melden müssen, schriftlich.

Allerdings, wenn ich das hier im Mutterschutzgesetz richtig lese, hat man auch später noch die Möglichkeit sich für die Elternzeit anzumelden, dies muß dann 8 Wochen vor Antritt geschehen.
Würde bedeuten, wenn sie keinen äußerst kulanten Arbeitgeber hat, muß sie erstmal für 8 Wochen arbeiten gehen.

Aber für ne sichere Auskunft würde ich schleunigst beim Service Telefon des Ministeriums anrufen.
01801/907050
Mo bis Do von 7- 19 Uhr
9-12 Uhr 4,6ct sonst 2,5 ct pro angefangene Minute

 
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