Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Melli2901 am 16.01.2014, 21:38 Uhr

im RUB antwortet niemand, vllt weiss hier jemand antworten ?

Hallo!

Ja, es muss trotzdem 7 Wochen vor ET eingereicht werden.

Soweit ich weiß, kann dein Mann trotz vorheriger Arbeitsosigkeit in Elternzeit gehen. Das Elterngeld wird nur deutlich niedriger ausfallen.
Wie es während der Arbeitlosigkeit ausschaut, ob der dann in Elternzeit gehen kann, weiß ich leider nicht.

Ich war dir keine wirkliche Hilfe...sorry

 
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