Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von baldfünffachmama, 8. SSW am 12.12.2003, 22:45 Uhr

hallo wer kann mir helfen? :o)

Hallo, ich bin jetzt seit 4/1994 im Erziehungsurlaub und damals hatte mein Chef mir vorgeschlagen, doch das Arbeitsverhältnis zu kündigen, der Einfachheit halber. Habe kurz darauf festgestellt, dass ich damit ein Volltrottel war, denn dann ist das mit dem Arbeitslosengeld schwieriger, diese 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung-Geld-Periode fällt weg usw. Bin dann zum Chef hin und er hat, Gott sei dank, meine Argumente eingesehen und mich wieder eingestellt. Damit habe ich auch bei allen Kindern das volle Geld gekriegt (keine Angst, die Chefs sagen immer, was die Schwangeren so kosten - das kriegen sie von der Kasse wieder). Ich hatte/habe meine Erz.geld-Phasen von 4/94-4/97, von 6/95-6/98, von 11/98-11/01 und von 4/01-4/04 und nun anschließend von 7/04-7/07. In der Zeit, wenn sich mehrere Erz.zeiten überschneiden, erhält man auch Erziehungsgeld (bei uns in Sachsen im dritten Jahr noch 6 Monate, leider, früher war es das ganze 3. Jahr) - genauso, als hätte man z. B. Zwillinge oder so. In der Zeit von 6/98 bis 11/98 hatte ich ein individuelles Beschäftigungsverbot, weil die Arbeiten, die ich hätte machen sollen, nicht für mich zumutbar gewesen wären. Das wird nächstes Jahr die sechs Wochen auch wieder so werden. Dieses indiv. Beschäftigungsverbot hat den Vorteil, dass es sozusagen wie eine Krankschreibung ist, aber man bekommt den vollen Lohnausgleich und kein Krankengeld. Außerdem bekommt man in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung anteiligen Urlaub! (beim individuellen Beschäftigungsverbot auch). Diesen nimmt man dann nach der Erz.zeit.
Noch was zu dem Besch.verbot: der Chef muss im Prinzip eine Liste aufschreiben mit allen Arbeiten, die man zu tun hätte, wenn man arbeiten würde und aufgrund dieser (unzumutbaren) Arbeit, wird dann das Verbot vom Arzt erteilt und an die Krankenkasse weitergeleitet.
Gruß Gabi

 
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