Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Waldfrau310 am 28.06.2022, 15:33 Uhr

Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Hi,
Ich habe ein betriebsbedingtes Beschäftigungsverbot bekommen vom AG. Das Beschäftogungsverbot erfolgte aufgrund der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, der dieser gesetzlich (in jedem Bundesland!) machen muss. ( In meinem Fall hatte das Bundesland aber trotzdem was damit zu tun, da der Grund bei mir eine erhöhte Corona-Gefährdung sah wegen patientenkontakt, und das durfte aufgrund eine Vorgabe des Bayrischen Familienministeriums nicht sein. ) bzgl krankschreibung kann ich bestätigen, dass BV erst nach der Krankschreibung geht. Weil man für BV arbeitsfähig sein muss (jedenfalls dem vom Betrieb, bei dem ärztlichen weiß ich es nicht. Ich war auch krankgeschrieben, bei mir war das aber kein Problem, der Arbeitgeber hat es vorab einfach ab Ende der Krankschreibung festgelegt.
Wenn das Beschäftigungsverbot vom Betrieb ausgesprochen wird, glaube ich nicht dass die Krankenkasse das bezahlt sondern der Arbeitgeber dafür aufkommen muss dich weiter zu bezahlen. Ich vermute dass er bei dir deshalb Druck macht, dass du eines von deinem Arzt bekommst, damit die KV zahlt.

 
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