Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Xxniz am 28.06.2022, 9:13 Uhr

Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Hallo ihr lieben, ich hoffe hier ist jemand der mir helfen kann oder einen Rat hat. Ich verzweifle mittlerweile.
Ich bin in der 13. Woche jetzt, bin seit paar Wochen krankgeschrieben.
Mein Arbeitgeber möchte und verlangt seit Anfang an das mein FA mir bei Arbeitsverbot gibt, habe ihm des öfteren schon gesagt das, dass nicht so einfach ist. Aber er glaubt mir nicht und macht mir einen unnormalen Psychischen Druck.

Jetzt hat mein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung gemacht und mir selbst einen Arbeitsverbot erteilt. Habe das Schreiben bekommen, steht drin ab dem 13.06 - bis zum
Beginn des Mutterschutzes.
Paar Tage später meinte er zu mir ich müsse mir trotzdem von meinem FA ein Arbeitsverbot holen, weil das von ihm wäre erst mal auf Eis gelegt, weil die Krankenkasse das nicht akzeptieren würde ???!!!
Komme mir total verarscht vor.
Am liebsten möchte ich einen Anwalt mit einbeziehen, aber möchte nicht das es dann eskaliert.
Hoffe ihr versteht meine komische Situation und habt Tipps ob das so stimmen kann was er da so sagt.
Lieben Dank an alle

 
26 Antworten:

Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Lizzlie am 28.06.2022, 9:24 Uhr

In welchen Bereich arbeitest du denn?

Das mit dem BV vom Frauenarzt ist nicht ganz so einfach. Ja, es kann ein BV vom Arzt ausgestellt werden, aber dann gibt ist hier eine medizinische Notwendigkeit.

Verstehe aber auch sein Problem nicht. anscheinend geht es ihm ja um Kostenerstattung für dich, denn dies wird im BV ja komplett von der Krankenkasse übernommen. Aber auch der Krankenschein wird zum gewissen Anteil übernommen.
Zumal du nach 6 Wochen eh aus der Lohnfortzahlung raus wärst.

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Cika am 28.06.2022, 9:42 Uhr

Der FA stellt nur ein BV aus, wenn medizinische Notwendigkeit vor liegt, auf Grund von Gefährdung Fehlgeburt. So war es bei mir der Fall . Ich arbeite in einem Pflegeheim, mein AG selbst hätte mich nur aus bestimmte Bereiche genommen.

Dein AG muss Dich zum Betriebsarzt schicken , dieser entscheidet dann was Du darfst oder nicht oder ob ein gänzliches BV ausgestellt werden muss. Mit der Grundlage holt sich dein AG das Geld zurück .

Alles Gute , dass sich bald für dich ne Lösung findet.

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von TheresaSim25 am 28.06.2022, 9:48 Uhr

Guten Morgen

Ich berichte dir mal aus meiner Erfahrung heraus.

Ich bin exam. GuKP und wurde Dez. 2019 mit meiner Tochter schwanger.
Mein Gyn meinte er könnte mir kein BV ausstellen da keine Erkrankung bei mir oder dem Kind besteht und es die Aufgabe des AG ist, wenn eine Gefährdung der Ss aufgrund des Berufes besteht .
Dafür gibt es die Gefährdungsbeurteilung .
Bis dahin ,bist du ja zum Glück schon gekommen

Damit mein AG leichter ein teilweises oder absolutes BV ausstellen konnte, bin ich zum Betriebsarzt gegangen und der hat in kurzen Sätzen dieses absolute BV empfohlen. Somit ist es meinen AG leichter gefallen, anhand der Beurteilung des BA und der Gefährdungsbeurteilung mich ins absolute BV zu schicken.

Habt ihr einen BA oder kann dir dein Gyn solch eine Empfehlung ausstellen ?

Nun bin ich wieder schwanger und werde ab der offiziellen Bestätigung vom Gyn direkt ins absolute BV geschickt (aufgrund der Coronasituation und den damit vorgegeben Maßnahmen im Gesundheitswesen )

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen und drück dir ganz fest die Daumen

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Ruto am 28.06.2022, 9:49 Uhr

Die Gefährdungsbeurteilung kann weder dein AG machen noch dein FA. Das muss der Betriebsarzt übernehmen und letztlich auch das BV aussprechen.

Finde es aber tatsächlich seltsam, dass dein AG so darauf pocht, sich aber offensichtlich nicht informiert.

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Xxniz am 28.06.2022, 10:04 Uhr

Ich arbeite als Friseurmeisterin.
Wir haben leider keinen betriebsarzt.

Meine Frage ist, kann er ein beschäftigungsverbot erteilen und weil die Krankenkasse es nicht akzeptiert auf Eis legen lassen ?

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG hat ergeben, dass unverantwortbare Gefähr-
dungen für die schwangere Mitarbeiterin weder durch Schutzmaßnahmen nach § 13 Abs. 1
Nr. 1 MuSchG noch durch einen Arbeitsplatzwechsel nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG ausgeschlossen werden können.

Genau das steht drin. Das heißt wenn es ja aufs Eis gelegt ist dann müsste der Arbeitsplatz doch mir gerecht gemacht werden?
Weil er ja reingeschrieben hat das unverantwortbare
Gefährdung für die Schwangere nicht ausgeschlossen ist.

Ich werde echt noch wahnsinnig. Dankeschön für
Die ganzen Antworten schon mal.

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Quatsch ruto

Antwort von mellomania am 28.06.2022, 10:07 Uhr

Der Betriebsarzt darf kein bv aussprechen. Erzähl bitte keinen Mist. Er berät! Und empfiehlt! Der AG muss für jeden Arbeitsplatz bereits eine gefährdungsbeurteilung in der Schublade haben. Wird jemand schwanger, schaut er ob Platz passt. Wenn nicht, schaut er ob er anpassen kann. Wenn nicht, weist er ersatztätigkeiten zu. Und erst wenn auch das nicht geht, spricht der AG!! Alleine!! Das bv aus. Ein Mitspracherecht hat die schwangere nicht. Der gyn hat damit gar nix zu tun

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Mallorca kennst du jeden Arbeitgeber i Deutschland?

Antwort von misses-cat am 28.06.2022, 10:13 Uhr

Bei meinem Arbeitgeber macht das tatsächlich auch der betriebsarzt ( Krankenhaus mit 800 Betten) bei meinem Mann, eine Uniklinik gibt er nur die Empfehlung und dann geht es zum Sachbearbeiter

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von mellomania am 28.06.2022, 10:14 Uhr

Ja. Schrieb ich oben. Er muss so vorgehen. Dein Arzt handelt rechtswidrig wenn er ein bv ausstellt was den Arbeitsplatz betrifft. Solange der Platz nicht sicher ist, steht das bv. Kann aber eben sein, dass er ersatztätigkeiten hat, dann machst du die und das bv gilt nicht mehr, da der Grund hierfür, die Gefährdung, ausgeräumt wurde. Da die Krankenkasse das zahlt alles inkl. Der Allgemeinheit, kann sie da zu recht zweifeln.

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Ich meinte mello nicht Mallorca

Antwort von misses-cat am 28.06.2022, 10:17 Uhr

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es kann ja sein dass euer BA das macht

Antwort von mellomania am 28.06.2022, 10:26 Uhr

an sich ist die Bestimmung aber die, dass der BA empfiehlt! und der AG sich danach richtet. oder auch nicht! der AG kann auch kein bv aussprechen obwohl der BA das empfehlen würde. von der Bestimmung her spricht alleine der AG das Bv aus. ob es in der praxis so ist, siehst du ja bei euch. dehnbar. der BA steht ja in keinem arbeitsverhältnis zum mitarbeiter, daher ist er an sich nicht weisungsbefugt. und wenn der betrieb gar keinen BA hat, was ja auch sein kann, wäre die aufsichtsbehörde zuständig. auch die empfiehlt und darf ja auch kein BV aussprechen.

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mallorca, das wäre doch was jetzt

Antwort von mellomania am 28.06.2022, 10:26 Uhr

:-)

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Xxniz am 28.06.2022, 10:36 Uhr

Es wurde nichts verändert und mir wurde auch keine Ersatz Aufgabe zugeteilt.
Ich glaube einfach mein Arbeitgeber möchte auf der sicheren Seite sein deshalb pocht er darauf das es vom Arzt ausgestellt wird.

Aber ich habe es erstmal schwarz auf weiß in den Händen.
Bin gespannt was die nächsten Wochen mit sich bringen.
Es geht mir wirklich sehr auf die Psyche das ganze.
Macht mich total traurig die Situation :(

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von mellomania am 28.06.2022, 10:49 Uhr

der arzt darf nicht! das ist das problem! wenn keine ersatztätigkeiten da sind oder geschaffen werden können, dein platz den richtlinien nicht entpricht, kannst du nicht arbeiten. dein AG muss dich aber weiter voll bezahlen.

auf was der AG pocht ist völlig egal, er ist auf der falschen seite wenn der arzt ich sage es jetzt mal illegal ein bv ausstellt! es geht NUR um den arbeitsplatz! der gyn darf nur, wenn du völlig gesund und arbeitsfähig bist, es aber medizinische gründe gäbe. die kann er ja kaum erfinden. der AG muss mit der KK sprechen. da gibt es ja rechtsgrundlagen. da kann der AG nicht einfach dran vorbei.

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Re: Mallorca kennst du jeden Arbeitgeber i Deutschland?

Antwort von WonderWoman am 28.06.2022, 11:28 Uhr

da sehe ich mellomania dann doch mal im recht. der ba ist kein ma der fa und daher nicht berechtigt im namen des ag ein bv auszusprechen. außerdem weiß er im zweifel ja nichts darüber ob ein ersatzarbeitsplatz vorhanden ist. es entfällt also die zwingend vorgeschriebene prüfung auf einen ersatzplatz.

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von WonderWoman am 28.06.2022, 11:29 Uhr

ich würde mal bei der kk anrufen.

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@ wonderwomen

Antwort von misses-cat am 28.06.2022, 11:37 Uhr

Ich sage gar nicht das sie Unrecht hat, es gibt aber auch Arbeitgeber die Fehler machen oder wo der Ablauf ein falscher ist.
Wie gesagt bei mir hat die betriebsärztin das komplett gemacht

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Re: @ wonderwoman

Antwort von WonderWoman am 28.06.2022, 11:58 Uhr

es gibt auch ag die keine gbu machen oder eine falsche gbu machen oder keinen ba haben obwohl einer vorgeschrieben ist. aber das kann ja nicht das mass der dinge sein.

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Böhnle11.2022, 21. SSW am 28.06.2022, 11:58 Uhr

Also ich bin seit der 4. SSW im BV.

Ich hatte die Betriebsärztin angerufen, mit ihr über die Situation gesprochen. Sie nahm Kontakt zu meinem Arbeitgeber auf, welcher feststellen musste dass mein Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht ist. Auch eine andere Aufgabe kam für mich nicht in Frage. Daraufhin kam ich 1 Tag später ins vorübergehende BV, ausgestellt vom der Betriebsärztin. Vorübergehend bis zur gynäkologischen Feststellung der SS welche erst 2 Wochen später stattfand.
Nach dem ersten Gyn-Termin wurde mir das reguläre BV bis zum MuSchu ausgestellt, wieder von der Betriebsärztin.
Seither bin ich daheim

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Belly-Monkey am 28.06.2022, 13:33 Uhr

Kann es vielleicht sein, dass die Krankenkasse das BV deines AGs nicht akzeptiert, weil du momentan krankgeschrieben bist? AU kommt nämlich vor BV. Wenn du nicht arbeitsfähig bist, dann kannst du auch nicht ins BV gehen.

Ruf mal bei der Krankenkasse an und frag, warum sie das BV des AG nicht akzeptieren. Wenn es an der AU liegt, dann lass dich gesundschreiben bzw. deine Krankschreibung auslaufen und dann soll dein AG das BV noch einmal bei der KK einreichen.
Kann sein, dass die KK dann noch einmal verlangt, dass ein Arzt deine Arbeitsfähigkeit bescheinigt (von AU direkt ins BV hat immer so ein Geschmäckle), aber dann sollte es eigentlich keine Probleme mehr geben - sofern es an der AU liegt.

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Böhnle11.2022, 21. SSW am 28.06.2022, 13:42 Uhr

Das glaube je ich nicht... Denn ich war bis zum Beginn des BV's AU... War dann 3 Tage in der Arbeitserprobung, während der man auch weiterhin AU geschrieben ist. Am 3. Tag begann dann mein BV

Aber vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?!

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Lizzlie am 28.06.2022, 14:13 Uhr

Du kannst mal mit deiner KK sprechen warum die das BV abgelehnt haben.
Und du kannst / solltest das auch mit dem Frauenarzt besprechen, wenn dich das ganze psychisch belastet.

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Belly-Monkey am 28.06.2022, 15:12 Uhr

Kann auch von KK zu KK unterschiedlich sein.
Ist ja auch nur eine Vermutung. Ich würde aber auf jeden Fall nachfragen bei der KK, was das Problem ist. Nur so kann man es ja lösen :)

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Waldfrau310 am 28.06.2022, 15:33 Uhr

Hi,
Ich habe ein betriebsbedingtes Beschäftigungsverbot bekommen vom AG. Das Beschäftogungsverbot erfolgte aufgrund der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, der dieser gesetzlich (in jedem Bundesland!) machen muss. ( In meinem Fall hatte das Bundesland aber trotzdem was damit zu tun, da der Grund bei mir eine erhöhte Corona-Gefährdung sah wegen patientenkontakt, und das durfte aufgrund eine Vorgabe des Bayrischen Familienministeriums nicht sein. ) bzgl krankschreibung kann ich bestätigen, dass BV erst nach der Krankschreibung geht. Weil man für BV arbeitsfähig sein muss (jedenfalls dem vom Betrieb, bei dem ärztlichen weiß ich es nicht. Ich war auch krankgeschrieben, bei mir war das aber kein Problem, der Arbeitgeber hat es vorab einfach ab Ende der Krankschreibung festgelegt.
Wenn das Beschäftigungsverbot vom Betrieb ausgesprochen wird, glaube ich nicht dass die Krankenkasse das bezahlt sondern der Arbeitgeber dafür aufkommen muss dich weiter zu bezahlen. Ich vermute dass er bei dir deshalb Druck macht, dass du eines von deinem Arzt bekommst, damit die KV zahlt.

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von 3wildehühner am 28.06.2022, 17:04 Uhr

Das Problem ist, dass du zur Zeit AU bist. Ohne gesund zu sein, kannst du kein Beschäftigungsverbot erhalten, da eine AU dem BV immer vorgeht!
Deshalb zahlt die Krankenkasse auch nicht!

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Re: Quatsch ruto

Antwort von Ruto am 28.06.2022, 18:47 Uhr

"Ein Mitspracherecht hat die schwangere nicht. Der gyn hat damit gar nix zu tun"
Wieso erzählst du mir das?

Und du meine Güte, dann spricht es halt offiziell der AG aus Also hier lief es so wie es meiner Meinung nach auch überall laufen sollte (da ein AG selten entsprechend geschult ist um die Gefährdungsbeurteilung* selbstständig und souverän zu erstellen): AG ließ den BA eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz hier erstellen. Nach Mitteilung der Schwangerschaft (inkl. schriftlichen Nachweis durch die Gyn über bestehende Schwangerschaft plus voraussichtlichem ET Termin) gingen sämtliche Formulare an den BA, der hier eben das "Go" gegeben hat.

Kann halt nicht jeder so einen Vorzeige AG haben wie du ;)

* Kann mir schon vorstellen, dass manch AG das alleine eben nicht ordentlich hinbekommt und sich dann die ein oder andere KK weigert das so zu akzeptieren. Daher wird in der Praxis (hab ich jetzt dazu gelernt, dass das anscheinend nicht Mal vorgeschrieben ist) auch ein BA oder die Behörde mit einbezogen.
Da die KK der TE das Ganze noch nicht anerkannt, war das eben mein spontaner Gedanke.
Aber jetzt wo ich die Beiträge der anderen gelesen habe, denke ich auch, dass es vielleicht nur an der AU liegt. Im Zweifelsfall soll die TE bei der KK nachfragen, was los ist.

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Re: Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverbot

Antwort von Lizzie am 29.06.2022, 18:20 Uhr

Hallo, ich bin AG in der Friseurbranche.

Ich hatte schon einige schwangere Mitarbeiterinnen die ich ins BV geschickt habe.

Die Krankenkasse muss da schon mitspielen, das ist richtig. Allerdings hat sich zumindest bei mir noch keine kk quer gestellt. Bei meiner ersten Schwangeren hab ich auch das volle Programm gefahren, Gefährdungsbeurteilung etc. Bei den nächsten hab ich einfach einen Antrag gestellt ohne großartige Zusätze, hab nur den ss nachweis vom Gyn mit geschickt und das hat ausgereicht.
Dein AG kann jederzeit das Beschäftigungsverbot zurück ziehen. Also theoretisch kann er bis der Mutterschutz eintritt sagen, dass du wieder arbeiten kommen musst.
Für dich ist ein Krankenschein nachteilig, weil du dann später weniger Geld bekommst in der Elternzeit. Ein Bv wäre für dich also schon besser.

Ich möchte aber dazu sagen, dass man als Friseurin nicht zwingend ins Bv kommt. Dazu gibt es keinen Anlass. Da ich selber schon Kinder habe und weiß, dass es sehr beschwerlich ist zu arbeiten und man als Schwangere einfach unzuverlässig ist bezüglich der Arbeit (körperliche Probleme, war es für mich immer die einfachste Lösung einfach alle ins Bv zu schicken, so hab ich dann meine Ruhe und musste nicht bangen, ob jemand zur Arbeit kommt oder nicht.

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