Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lauralou., 26. SSW am 13.03.2020, 13:32 Uhr

Fragen zur Vaterschaftsanerkennung und anderer behördenwahnsinn.

Hallo ihr Lieben,
Eigentlich war für April unsere Hochzeit geplant, sodass wir bis zur Geburt unseres Wunders im Juni verheiratet sind und rechtlich alles in trockenen Tüchern ist.
Heute morgen bekamen wir die Nachricht, dass unsere Hochzeit aufgrund des Corona Wahnsinns eventuell nicht statt finden kann.

Nun machen wir uns natürlich Gedanken darüber wie wir rechtlich alles absichern können, sollte unvorhergesehen etwas unter der Geburt, davor oder danach passieren.
Und natürlich erreicht man heute niemanden mehr, der sich da auskennt und uns helfen kann. Mich Macht das allerdings gerade total verrückt. Vielleicht könnt ihr uns helfen.

Wie lange vorher muss die Vaterschaft anerkannt werden? Bekommt der Vater dann automatisch die Hälfte vom Sorgerecht?
Und wie sieht das aus, können wir den Namen dann nachträglich ändern lassen wenn wir die Hochzeit nachholen konnten?
Und auch ganz wichtig, wo kümmert man sich um eine Patientenverfügung. Ich möchte ja auch für den Fall dass mir was passiert die Entscheidungsgewalt in den richtigen Händen wissen.
Müssen wir an noch irgendwas denken damit alles geregelt ist?

Tut mir leid, ich bin gerade etwas durch den Wind aber hoffe es ist verständlich was mich beschäftigt.

 
5 Antworten:

Re: Fragen zur Vaterschaftsanerkennung und anderer behördenwahnsinn.

Antwort von Blümchen20, 32. SSW am 13.03.2020, 14:11 Uhr

Hallo,
Also wir haben beim zuständigen Jugendamt angerufen und uns einen Termin geben lassen. Wir haben das geteilte Sorgerecht, mit allem drum und dran. Sollte mir etwas passieren geht das alleinige Sorgerecht direkt an den Vater ohne das es erst ans Jugendamt geht. Unsere Tochter wird den Nachnamen meines partners bekommen, dies geht ganz ohne Probleme. Das ganze ging ganz ohne große bürogratie, wir wurden aufgeklärt über die jeweiligen Rechte. Mein Partner hat die selben Rechte wie wenn wir verheiratet wären.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Liebe Grüße

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Re: Fragen zur Vaterschaftsanerkennung und anderer behördenwahnsinn.

Antwort von Mauersegler am 13.03.2020, 14:15 Uhr

Hallo,

es gibt mehrere Varianten.
Zum Beispiel könnt ihr versuchen, die standesamtliche Trauung ohne Gäste stattfinden zu lassen, sodass ihr dann rechtlich Mann und Frau seid. Später könnte man, falls das in Frage kommt, ja auch noch mal eine Freie Trauung in Erwägung ziehen.

Eine Vaterschaftsanerkennung kann man entweder vor oder nach der Entbindung machen. Das geht beim Jugendamt oder im Rathaus. In der Regel geht es im Rathaus schneller, kostet aber ca. 30 Euro, evtl. noch Gebühren für Urkunden. Außerdem habt ihr noch Zeit. Mach einfach einen Termin beim zuständigen Jugendamt. Ich persönlich würde das vor der Geburt erledigen, da damit sofort abgeklärt ist, was mit eurem Baby passiert, wenn du dich nach der Entbindung nicht um das Kleine kümmern könntest. So würde es beim Papa verbleiben.
Das Sorgerecht erhält der Vater nicht automatisch, wenn ihr nicht verheiratet seid. Dafür musst du eine Erklärung beim Jugendamt abgeben. Das ist aber ganz unkompliziert.
Die Patientenverfügung händigst du am besten einmal deinem Partner und einmal dem Krankenhaus, in dem du entbinden wirst, aus. Beide im Original unterschrieben!
Der Name kann nach der Hochzeit angepasst werden. Dafür gibt es dann wieder eine Erklärung, die beim Standesamt unterschrieben wird. Aber als kleiner Tipp, da ihr ja ganz sicher heiraten wollt: Vergebt ans Baby gleich den Nachnamen, den es dann so oder so tragen wird. Das spart Behördengänge (neue Geburtsurkunde, Änderung des Namens bei der Krankenkasse, vielleicht wird schon ein Sparkonto eingerichtet usw.) und auch Geld.

Ich wünsche euch von ganzem Herzen, dass ihr doch heiraten könnt!

Liebe Grüße!

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Re: Fragen zur Vaterschaftsanerkennung und anderer behördenwahnsinn.

Antwort von Cuci am 13.03.2020, 14:40 Uhr

Hallo. wir wollten damals im Dezember noch heiraten (ET sollte im Mai danach sein) und waren im November zum Gespräch bei der Standesbeamtin. Sie fragte, ob sie denn fragen darf, wieso so eilig. Als ich sagte, dass wir schwanger sind, holte sie sofort ein Formular heraus und erklärte uns, dass mein zukünftiger Mann das am besten noch sofort unterschreibt (Vaterschaftsanerkennung), denn sie sagte, sie hatte tatsächlich schon den Fall, die Leute zwar aufgeklärt zu haben, dann nach Hause gefahren und ein paar Tage später einer tötlich verunglückt. Sie sagte, es vereinfacht vieles ungemein mit dem Dokument. Was evtl Erbe und ändere Sachen etc angeht. Sie nahm meinem zukünftigen Mann gleich das ausgefüllte und unterschriebene Formular ab. Es war also gleich alles unter Dach und Fach. Nicht dass man das will, dass was passiert. Aber sie war da schon recht besorgt.

Eine Patientenverfügung macht man, wenn man Zeit hat, sogar noch richtig beim Notar. Das wird dann beglaubigt und beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt. Dann ist wirklich alles ganz sicher. Mein Papa wollte immer eine machen, aber wenn es einem gut geht, denkt man halt auch immer man hat noch Zeit. Hatte er leider nicht. Ich hatte ganz viel Ärger mit den Krankenhäusern und den Richtern, als es um die Betreuung meines Vaters ging. Er hatte egrere Schlaganfälle und war nicht mehr geschäftsfähig. Es hätte mich ganz viel Kraft und Nerven gespart, hätte er tatsächlich eine Patientenverfügung gehabt. Meine Mutter hat daraufhin eine machen lassen, extra beim Notar. Die wurde dann beglaubigt, beim Gericht hinterlegt und ich habe eine beglaubigte Abschrift erhalten. Und so habe ich immer gleich etwas in der Hand, sollte es wieder dazu kommen.

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Re: Fragen zur Vaterschaftsanerkennung und anderer behördenwahnsinn.

Antwort von lauralou. am 13.03.2020, 19:58 Uhr

Danke für die lieben Antworten,
Dann wissen wir ja was wir Montag zutun haben

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Re: Fragen zur Vaterschaftsanerkennung und anderer behördenwahnsinn.

Antwort von MarieE am 14.03.2020, 2:35 Uhr

Wir haben einen ähnlichen Fall...

Uns wurde auf dem Standesamt gesagt, dass man die Vaterschaftsanerkennung sehr zeitig erledigen sollte...sollte dem Vater nämlich was passieren, hat das Kind rechtlich nie einen gehabt...was dann auch sehr schlecht ist, wegen dem finanziellen.
Das Sorgerecht könnt ihr beim Jugendamt aufteilen, das ist mit der Vaterschaftsanerkennung noch nicht erledigt.
Wir haben unserem Sohn bei der Geburt gleich unseren zukünftigen Familiennamen gegeben...das erspart einmal Rennerei und Geld.
Über eine Patientenverfügung hatte ich mir vor der Geburt keine Gedanken gemacht

Alles Gute für euch

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