Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ELLIUM am 13.03.2020, 13:15 Uhr

BV oder Krankmeldung

Ich arbeite als pädagogische Mitarbeiterin und Dozentin für einen Bildungsträger. Ich bin auf Grund der wirtschaftlichen Situation seit langen nur noch alleine (mit meinen Teilnehmern) in der Einrichtung. Ich war erst krankgeschrieben weil es mir sehr schlecht ging und wollte Montag wieder arbeiten.
Ich habe meinen AG mitgeteilt das ich schwanger bin und das ich bitte einen Kollegen an meiner Seite haben möchte. Damit ich auch Pause machen kann vom Unterricht oder falls mein Blutdruck mal wieder enorm abfällt. Im Leitfaden für Mutterschutz steht das ich nicht alleine arbeiten muss.
Mein Chef hat mir darauf nicht geantwortet, kein Glückwunsch nichts. Ich habe dann eine Mail von meinen höchsten Vorgesetzen bekommen das ich, wenn ich nicht alleine arbeiten kann, mich weiter krankgeschreiben lassen soll. Geht das überhaupt? Mir geht's ja sonst gut. Er kann es wirtschaftlich nicht verantworten zwei Personen dort einzusetzen. Ich weiß nun ehrlich gesagt nicht was ich machen soll.
Mir wurde gleichzeitig mitgeteilt das die Filiale schließen wird im Juni und meine Stelle somit weg ist. Schwangere sind dort nicht gerne gesehen. Na herzlichen Glückwunsch. Ich versuche mich nun mal nicht aufzuregen. Bin noch in der kritischen Zeit ( morgen 10 ssw).

Hat jemand Erfahrung damit?

 
4 Antworten:

Re: BV oder Krankmeldung

Antwort von noah220819 am 13.03.2020, 14:02 Uhr

Dein AG MUSS sich an die Richtlinien halten. Tut er das nicht, schalte das gewerbeaufsichtsamt ein. Dein AG MUSS dich, wenn er die entsprechenden Auflagen nicht erfüllen kann, ins BV schicken.

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Re: BV oder Krankmeldung

Antwort von okelittle am 13.03.2020, 14:39 Uhr

Des Weiteren hast du Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

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Re: BV oder Krankmeldung

Antwort von Sangara am 13.03.2020, 14:47 Uhr

Das kommt drauf an, bist du befristet oder unbefristet eingestellt?

Bist du befristet eingestellt gilt das mit dem mutterschutz nicht. Dann bist du tatsächlich nach Ablauf der Frist arbeitslos.
Unbefristet bist du selbst in der Probezeit geschützt. Den Fall hatte ich damals in der 1. SS.

Ansonsten gilt, dass dein AG sich an die Richtlinien halten muss, was Arbeitssicherheit angeht. Das würde ich ihm nochmal so nahe legen und ansonsten wie zuvor schon erwähnt das Gewerbeaufsichtsamt mal einschalten.

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Re: BV oder Krankmeldung

Antwort von ELLIUM am 13.03.2020, 16:23 Uhr

Ich bin unbefristet eingestellt und arbeite auch schon länger dort. Ich denke ich werde es meinem Chef nochmal näher legen und mich mit der Verdi nochmal in Verbindung setzen.

Danke für eure Antworten.

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