Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ruto am 25.03.2022, 10:07 Uhr

Elterngeld Elterngeldplus

Achja und falls du generell mit dem Gedanken spielst, länger Zuhause zu bleiben: Es gibt eine 2 Jahres Festlegung. Wenn du zwei Jahre EZ beantragst, kannst du unter Einhaltung der Fristen ohne Widerspruchsrecht des AG um ein weiteres Jahr (oder weniger, aber das wäre das Maximum) verlängern. Wenn dir Ende des Jahres einfällt, dass du gern um z.B. ein halbes Jahr verlängern würdest, aber ursprünglich eben unter 2 Jahre beantragt hattest, dann kann der AG widersprechen.
Früher wieder in den Job einsteigen, ist oft einfacher als um eine Verlängerung zu betteln.
Das nur am Rande, weil einem das so niemand sagt (ich wusste es vorher jedenfalls nicht).

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.