Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ruto am 25.03.2022, 10:03 Uhr

Elterngeld Elterngeldplus

Es gibt zwar effektiv nur 10 Monate Elterngeld, aber du hast ja 2 weitere Mutterschaftsgeld.
Du kannst das Elterngeld natürlich strecken, am Geld insgesamt ändert es aber nichts, da die du restlichen Monate (also die ohne Basiselterngeld) nur die Hälfte bekommst. mehr Geld kommt nur raus, wenn ihr als Partner beide zeitgleich eine bestimmte Anzahl an Stunden parallel Teilzeit arbeitet (das kann dir bestimmt jemand anderes besser erklären).
Wenn du eine Mischung aus Basiselterngeld und Elterngeldplus machst, ändert das nichts am Anspruch deines Mannes an die zwei Elterngeldmonate. Die kann er trotzdem nehmen.
Beispiel bei uns: Ich hatte sechs Monate Basiselterngeld, zwölf weitere Elterngeldplus und mein Mann zwei Monate Basiselterngeld.
Den Online Antrag fand ich da sehr praktisch, weil man den schon vorher ausfüllen und abspeichern kann (was eh sinnvoll ist). Der lässt gar nicht zu, dass man "zu viel" beantragt.

Elterngeld hat mit der Elternzeit sonst prinzipiell nichts zu tun.
Wenn du schon weißt, dass du im Januar noch nicht wieder arbeiten kannst, würde ich die Elternzeit auch entsprechend lang beantragen, damit du nicht vorher wieder ran musst bevor die Betreuungssituation geklärt ist. Ihr müsstet dann ggf die Monate ohne (ausreichend) Geld irgendwie überbrücken. Das kannst du aber zur Not auch über Teilzeit in Elternzeit.

 
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