Geschrieben von kisara1, 5. SSW am 17.01.2023, 11:37 Uhr |
Droht Beschäftigungsverbot?
Hallo,
ich bin 32 Jahre alt und in der 5ss.
Ich arbeite als Rettungsschwimmer und Trainer in einer Schwimmhalle.
Kann es sein, dass mir der Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt?
Habt ihr mit so etwas Erfahrung?
Re: Droht Beschäftigungsverbot?
Antwort von mareen283, 26. SSW am 17.01.2023, 11:38 Uhr
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-beschaeftigungsverbote-gibt-es--125138
Ich denke, eher nicht.
Re: Droht Beschäftigungsverbot?
Antwort von kisara1 am 17.01.2023, 11:47 Uhr
Danke für den Link.
Es ist eben schwierig einzuschätzen.
Ich müsste im Ernstfall auch eine erwachsene Person aus dem Wasser ziehen.
Re: Droht Beschäftigungsverbot?
Antwort von Schmetterfink am 17.01.2023, 12:07 Uhr
Der Arzt eher nicht. Der würde dir ein BV erteilen, wenn bei dir ein gesundheitlich bedingtes Risiko vorläge. Wenn, dann dein Arbeitgeber. Melde deine Schwangerschaft und warte die Gefährdungsbeurteilung ab.
Am Ende ist ein arbeitsplatzbedingtes BV häufig der 'bessere' Weg. Man könnte dich zwar umsetzen, du stündest aber prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Im individuellen BV fallen immer mal wieder Einzelfälle durchs Raster (Firma löst sich auf -> Kündigung -> individuelles BV, Schwangere steht dem AM nicht zur Verfügung -> kein Anspruch auf ALG etc.), das ist dann saudoof und quasi nicht mehr zu ändern. Schickt dein AG dich ins BV (und kann dir keinen sicheren Arbeitsplatz stellen), könntest du an anderer Stelle arbeiten, wenn du willst (es ist auch nicht jeder gerne 30+ Wochen zu Hause).
Re: Droht Beschäftigungsverbot?
Antwort von Claudia91, 34. SSW am 17.01.2023, 12:17 Uhr
Also der Arzt nicht. Nur wenn etwas körperlich nicht passt und Gefahr für Baby und Mutter besteht.
Nur der Arbeitgeber kann dich in ein Verbot schicken wegen der Arbeit. Oder er versetzt doch wo anders hin wenn es bei der Arbeit möglich ist.
Ich arbeite im Kindergarten und bekam kein Verbot
War dann halt immer wieder im Krankenstand wenn es nicht ging oder krankheiten waren die für das Baby schlimm gewesen wären. .
Da geht mein Baby vor
Alle gute
Re: Droht Beschäftigungsverbot?
Antwort von Lena_1922 am 17.01.2023, 12:17 Uhr
Oder der AG bietet dir eine Alternative - zum Beispiel an der Kasse, Kiosk, Wellnessbereich
Re: Droht Beschäftigungsverbot?
Antwort von 3wildehühner am 17.01.2023, 12:23 Uhr
Für ein Beschäftigungsverbot ist grundsätzlich dein Arbeitgeber zuständig; nur in Einzelfällen ist der Frauenarzt dazu berechtigt.
Falls dein Arbeitgeber keine Gefährdungsbeurteilung gemacht hat, gilt Frau Baders Antwort, die sie dir vor einigen Tagen gegeben hat:
https://www.rund-ums-baby.de/recht/Arbeitsverbot-als-Trainer-und-Rettungsschwimmer-in-einer-Schwimmhalle_242335.htm
Hier kann das Niemand beurteilen, da deine Tätigkeiten und die Umstände nicht bekannt sind.
Re: Droht Beschäftigungsverbot?
Antwort von Maya7 am 17.01.2023, 12:46 Uhr
Du hast (fast) immer bei einem beschäftigungsverbot was mitzureden.
Kann dir aber aus persönlicher Erfahrung sagen: Unterschätze es aber nicht.
Ich selbst bin Sporttherapeut/Trainer und am anfang bis ca. bis zu 7. Woche dachte ich ich mache einfach so weiter wie bisher. passt schon. bin das ja gewohnt, sortlich etc. mein Körper hat mir aber schnell gezeigt, das ich kürzer treten muss und ich habe dann nachdem mein chef nicht einsichtig war, ein individuelles Verbot bekommen. dh. maximal 4std. am Tag Kurse geben/Trainingsfläche betreuuen.
Da ich aus mehreren gründen kein volles beschäftigungsverbot wollte, war das eine gute Lösung.
vllt. kommt sowas ja auch für dich in frage? Aber jeder Körper/jede Schwangerschaft ist anders. Denke aber wenn du partu nicht ins BV gehen willst, kannste weiter arbeiten.
genauso umgekehrt. Es gibt eine Gefährdungsbeurteilung diese muss der AG ausfüllen sobald du ihn bescheid sagst.
Danach kannst du immer noch "entscheiden".
Wenn es dir soweit gut super gut geht und du nicht wg. irgendwas wichtigen Informieren musst, würde ich noch warten und später sagen, aber das entscheidest du ganz allein, ggf. mit dein Partner. aber in erster Linie bist du die Mama die entscheidet und weis was ihr gut tut.
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