Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Vanessa-167 am 31.10.2022, 17:17 Uhr

Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Hallo ihr lieben

Kennt sich hier jemand mit beschäftigungsverboten aus? Arbeite in einer Tankstelle habe zur zeit das problem mein Arzt sagt da ich eine gesunde Schwangerschaft hab stellt er es nicht aus. Mein Arbeitgeber kommt jetzt und sagt er dürfte es nicht ausstellen. Werde mittlerweile nicht mal mehr mit in die Schichten eingeplant heißt für mich aber auch verdiene also dann auch kein Geld. Er macht des da er der Meinung ist alleine in der Tankstelle wäre es nicht gut für mich. Bin langsam echt verzweifelt beim Arbeitsschutz kam ich bis jetzt echt nicht weiter die sagen mir andauernd nur mein Chef müsste sich da melden und dann bekommt er gesagt was er zu tun hat... Aber bezweifel das er es die letzten 3 wochen wo er die Bestätigung hat schon gemacht hat.

Vielleicht hat einer schon die Erfahrung mit so einem Problem gehabt
Lg
Vanessa

 
12 Antworten:

Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von Soie am 31.10.2022, 17:41 Uhr

Wende Dich an das Gewebeaufsichtsamt. Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und wenn es nicht den Mutterschutzrichtlinien entspricht das BV aussprechen. Wenn Du unterschiedliches Gehalt hast zählt der Durchschnitt der drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft.

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Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von Maya7 am 31.10.2022, 17:42 Uhr

Bei mir war es so, dass mein Chef mit mir eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen musste, dir er auch an die zuständige Behörde schicken musste. Soweit ich informiert bin ist der Arbeitgeber verpflichtet das mit dir zusammen auszufüllen.

Da ging es auch um Alleinarbeitsplätze und darum was er zum Schutz unternimmt. und ob der Arbeitsplatz zumutbar ist.

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Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von Na 1986, 38. SSW am 31.10.2022, 18:42 Uhr

Meld dich sofort beim Gewerbe Aufsichtsamt, dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen. Und das stimmt du darfst nicht alleine Arbeiten, also muss dein Betribsarzt dich ins BV schicken. Lg

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Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von Liantsoa, 13. SSW am 31.10.2022, 19:50 Uhr

Hallo, eine Beschäftigungsverbot stellt den Arzt aus wenn du ein Risikoschwangerschaft hast dass deine Arbeit das ungeborene Kind gefährdet. Bei der Arbeit schwangere Frau durfte nur in einem bestimmten Voraussetzungen beschäftigt, dass alle Gefahr ausgeschlossen sind, dass du nicht so schwer hebt oder öfter bucken muss, dass du mehrere Pause kriegt, den Betriebsarzt schaut nach alle Gefährdung, kann Arbeitsgeber dir andere Arbeit geben die der bei dir passt mit deiner Schwangerschaft, du darfst kein Überstunde machen und Nacht arbeiten. Nur wenn bei deinem Arbeitsplatz ein Gefahr besteht oder dein Arbeitgeber kein alternative für dich hat dann kannst du ein BV kriegen, wenn du das kriegt dann bekommst du dein Lohn bis du in dem Mutterschutz bist. Wünsche ich dir alles Gute

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Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von BabyDream92, 8. SSW am 31.10.2022, 19:58 Uhr

Hallo,

ich bin Therapeutin und arbeite sowohl mit Kindern als auch Erwachsenen mit allen möglichen Krankheitsbildern. Meine Frauenärztin hat mich vorerst krankgeschrieben, bis ich beim Betriebsarzt war.
Meine Chefin hat mir nun einen Termin beim Betriebsarzt gemacht. Dieser möchte unter anderem auch eine Gefährdungsbeurteilung von meiner Chefin haben. Der Betriebsarzt wird nun entscheiden ob ich noch arbeiten darf und wenn ja in welchem Umfang.

Liebe Grüße und alles Gute

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Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von Vanessa-167 am 31.10.2022, 21:27 Uhr

Da werde ich mich mal an irgend ein amt wenden. Er meint ich müsste mich um alles kümmern so ungefähr. Eine Gefährdungsbeurteilung hab er auch immer noch nicht durchgeführt. Bekomm so oft die Aussage wenn alles über den arzt läuft ist es leichter für alle Beteiligten und so. Es zerrt einfach nur noch an den nerven

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Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von annaxm, 22. SSW am 01.11.2022, 0:53 Uhr

Ohje, ich hoffe das klärt sich schnell für dich.
Ich arbeite als Erzieherin. Mein Frauenarzt sah auch keinen Grund, mich ins Beschäftigungsverbot zu schicken. Nachdem ich die Schwangerschaft beim Arbeitgeber verkündet habe, wurde ich sofort ins BV geschickt und das auch ganz ohne Betriebsarzt. Es ist also durchaus möglich, wenn er sich kümmern würde.
Alles Gute für dich und deinen Bauchzwerg

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Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von Felicis am 01.11.2022, 8:43 Uhr

Es gibt das individuelle BV, dass dir dein Gyn geben würde, wenn er ein individuelles Risiko sieht. Und es gibt das arbeitsplatzbezogene generelle BV. Dieses muss dein Chef nach einer Gefährdungsbeurteilung aussprechen. Dein Chef kennt sich einfach nicht aus und will keine Arbeit, muss er sich aber machen. Er ist verantwortlich, nicht dein persönlicher Arzt, in deinem Fall. Hat er Angst, dich bezahlen zu müssen, obwohl du nicht arbeiten darfst? Nein, deine Krankenkasse zahlt den Lohnausfall!!!

Wenn noch nichts passiert ist: In Baden-Württemberg ist zum Beispiel das Regierungspräsidium für die Einhaltung des MuSchu zuständig, da kannst du jederzeit anrufen, oder du lässt dich bei einer Familienberatungsstelle (zB Profamilia) beraten. Mach das sofort! Jeder Tag Lohnausfall zählt. Hoffentlich bekommst du rückwirkend deinen Lohn! Letzte Maßnahme, die ich wählen würde, zum Anwalt gehen (Erstgespräch ist mit Rechtsschutzversicherung kostenlos). Nach einer kleinen schriftlichen Nachfrage eines Juristen wird dein Chef garantiert ganz schnell eine Lösung finden.

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Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von Vanessa-167 am 01.11.2022, 9:25 Uhr

Danke für die tollen Antworten. Das er davon nix weis glaube ich ihm auch nicht er führt seit jahren Tankstellen meine stelle ist damals auch frei geworden wegen einer die Schwanger wurde. Das es 2 Beschäftigungsverbote gibt als das vom Arzt und Arbeitgeber hab ich mehrmals versucht zu erklären aber ich würde mir das nur erfinden. Da ich noch einige Urlaubstage habe konnte ich mir diese bisher noch eintragen und und war auch 2 Wochen krank. Nur langsam muss da was passieren weil ewig viele Urlaubstage hab ich auch nicht mehr.

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Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von Ruto am 01.11.2022, 9:32 Uhr

Das ist illegal, was er fordert. Denn wie die anderen schreiben: ER ist verantwortlich und das Attest für das betriebliche BV kann ausschließlich von Arbeitgeber Seite ausgestellt werden. Gynäkologen ist das verboten (da es ja keine gesundheitlichen Gründe in deinem Fall gibt).
Habt ihr einen Betriebsarzt? Wenn nicht, lass dir Adressen und Nummern vermitteln, um das selber anzuschieben.

Und tatsächlich stimmt es aber: Du darfst aufgrund des Mutterschutzes keine Schichtarbeit mehr machen. Auch Sonntagsarbeit ist verboten.

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Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von Schmetterfink am 02.11.2022, 10:43 Uhr

" Er meint ich müsste mich um alles kümmern so ungefähr. "

Nö. Das ist sein Job. Dafür ist er der Chef. Dich einfach nur unbezahlt nicht einzuplanen ist... äh... nö.

Du hattest schonmal gepostet wegen des Jobs, richtig? Ich hab da irgendwie noch was im Kopf mit Tankstelle (alleine, mglw. außerhalb der Arbeitszeiten lt. MuSchG, Heben, Dämpfe, Stehen etc.?).

Was dein Gyn machen kann, ist dir ein vorläufiges BV bis zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber, wenn die noch nicht stattgefunden hat und mglw. Risiken für dich und das Kind bestehen (bzw. der Arbeitsplatz nicht MuSchu konform ist und das war es bei dir ja wohl nicht), zu erteilen.
Grundsätzlich liegen arbeitsplatzbezogene Beschäftigungsverbote beim Arbeitgeber, da der Arzt die Bedingungen nicht kennt (und nicht ändern kann). Wenn es aber Anhaltspunkte gibt, dass die Tätigkeit gefährlich sein könnte, dann kann bis zur Klärung durch den Arzt ausnahmsweise (!) ein vorläufiges (!) BV bis zur Klärung ausgesprochen werden. (Da gibt es Gerichtsurteile zu)

Die Gefährdungsbeurteilung selbst liegt dann beim Arbeitgeber, da der die Arbeitsplatzbedingungen sowie eventuelle Umgestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten kennt. Wenn dein Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist, "darf" er nicht nur das BV ausstellen, er MUSS das sogar tun. Wenn er das nicht macht, kann er mit Bußgeld belegt werden. Du musst nur rausfinden, wer dafür zuständig ist, deinem AG da Druck zu machen. Das kann je nach Bundesland und Tätigkeit eine andere Stelle sein. Gewerbeaufsichtsamt ist vermutlich ein guter erster Schritt. Selbst wenn die nicht zuständig sind, sollten sie dir sagen können, an wen du dich wenden kannst. Falls du in NRW bist, kannst du es auch bei der Arbeitsschutzverwaltung probieren, die sollten dir zumindest auch sagen können, an wen du dich wendest. Falls ihr einer Kette (Aral, Shell etc.) angehört, könntest du es auch da über die Zentralverwaltung probieren, mglw. gibt es dort einen Ansprechpartner für solche Fälle.

Natürlich ist es für deinen Chef einfacher, wenn dein Arzt das BV ausstellt. Spart ihm Arbeit und Schreibkram. Muss er sich ja um nichts kümmern. Ist halt nur schlicht und einfach falsch. Wenn das BV an dir läge (dein individuellen Gesundheitszustand oder des Kindes durch Weiterarbeit gefährdet wäre), dann käme das BV vom Arzt. Solange deine Schwangerschaft normal verläuft und das BV am Arbeitsplatz liegt, liegt es an deinem AG, sich zu kümmern. Da kann er nicht einfach entscheiden, dass er keine Lust hat.

Tu dir selbst einen Gefallen und such dir nach der Elternzeit einen neuen Job ;)

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Re: Wer kennt sich mit Beschäftigungsverboten aus?

Antwort von Vanessa-167 am 03.11.2022, 10:50 Uhr

Ja hatte vor einigen Wochen schon mal was dazu gehabt. Es geht halt langsam auf die nerven die Faulheit von ihm und er stellt sich permanent auf dumm. Werde nach der Schwangerschaft mir eh was anderes suchen da die schicht Zeiten Katastrophe sind und es mit einem Kleinkind nicht wirklich praktisch wären. Es war eh eine Umschulung geplant da es einfach kein Spaß mehr dort macht und ich immer die dumme bin die alles gerade biegen muss durch die Unfähigkeit der anderen.

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