Geschrieben von momworking, 38. SSW am 30.05.2009, 16:15 Uhr |
Das geht so gar nicht!
Hallo,
wenn ihr für diesen Zeitraum auch zeitgleich ElternGELD beantragen wollt, dann ist der Zeitraum zu lang!
Du: 4 Monate, Er: 12 Monate = 16 Monate. Elterngeld kann man aber höchstens 14 Monate lang beziehen!!!
Die Mutterschutzfristen und das Mutterschutzgeld werden VOLL auf Elterngeld und Elternzeit angerechnet!
Somit kann dein Mann noch für maximal 10 Monate Elterngeld beantragen, wenn du schon 4 Monate (davon 2 Monate MuSchu, die aber angerechnet werden, d.h. du bekommst zwar dein Geld vom Arbeitgeber, ABER es zählt trotzdem in die Elterngeldmonate mit rein!!!) verbraucht hast.
Wenn du dir den Elterngeldantrag runterlädst, gibt es dazu auch ein Informationspapier, das du mit ausdrucken kannst, da ist sehr gut beschrieben, wie du den Antrag ausfüllen musst.
VlG
Annette
- Elternzeit - Lesekultur, 31. SSW 30.05.09, 14:11
- Re: Elternzeit - selena85 30.05.09, 14:28
- Re: Elternzeit - Lesekultur, 31. SSW 30.05.09, 14:34
- Re: Elternzeit - selena85 30.05.09, 14:39
- Re: Elternzeit - Lesekultur, 31. SSW 30.05.09, 14:46
- Re: Elternzeit - selena85 30.05.09, 14:48
- Ergänzung - selena85 30.05.09, 14:50
- Das geht so gar nicht! - momworking, 38. SSW 30.05.09, 16:15
- geht schon - knuffelbär, 14. SSW 30.05.09, 16:18
- aber nicht für 16 Monate - momworking 30.05.09, 16:31
- Re: aber nicht für 16 Monate - Lesekultur, 31. SSW 30.05.09, 16:37
- Re: aber nicht für 16 Monate - momworking 30.05.09, 16:47
Mal ne Frage hab
Übermäßiger Verzehr von Kirschen= Wehen auslösen???
Juckreiz
Mal neugierig wegen so sachen wie Kindsgröße, Kopfumfang, Gewicht vor Geburt
Weinen im Tragetuch
Frage hier auch mal,ihr habt ja alle schon positiv getestet:-)
Ab wann setzt Übelkeit ein?
Vorstellung zur Geburt
Ich gehöre jetzt auch hierher...