Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von m0nika am 11.11.2013, 21:38 Uhr

darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4?

Warum sollte ihm nichts zustehen? Seinen Eltern würde zu seiner Unterstützung noch das Kindergeld zustehen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr - allerdings nur dann, wenn er sich in Ausbildung befindet. Und auch unabhängig vom Wohnsitz.

Wenn Ihr zusammenzieht werdet Ihr gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Wenn er dann einen Job hat geltet Ihr in Eurer eheähnlichen Gemeinschaft als füreinander einstehend und Dein Bedarf wird entsprechend angepasst.

Das ist alles, was ich darin sehe. Bin aber auch kein Sozialrechtsfuchs. Mein Tipp wäre in jedem Fall: Keine krummen Dinger. Meldet das ordentlich an dann habt Ihr nix zu befürchten. Andernfalls kann es sehr hässlich werden.

 
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