Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von m0nika am 11.11.2013, 21:47 Uhr

darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4?

Nee, das wollte ich auch nicht unterstellen, dass ihr irgendwas Böses vorhabt. Nur kann man leider auch manchmal aus Unwissenheit was falsch machen oder z.B. was übersehen.

Das wird dann vielleicht auch zum Problem, daher mein Tipp, sich entsprechend Rat zu holen. Bevor er sich ummeldet kann er ja einen Termin beim Amt machen. Er muss sich sicher ohnehin sehr schnell nach der Ummeldung dort einen Termin machen, damit Ihr als Bedarfsgemeinschaft erfasst werdet.

Ich denke das wird schon gut gehen. Und hoffentlich findet er auch schnell einen guten Job.

 
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