Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von marion am 31.07.2003, 19:40 Uhr

Beamtinnen in Baden-Württemberg- Gelderfrage

Nein, bekommst Du nicht. Du kriegst dafür vom Arbeitgeber Deinen Lohn bis zur 6. Woche nach der Geburt. Vier Wochen vorher, 6 Wochen nachher. Das ist die Zeit, in der für die Angestellten die KV zahlt, bei Dir zahlt der Arbeitgeber. Du mußt nichts unternehmen. Nach der Geburt kannst Du beim ersten Beihilfeantrag ankreuzen, dass Du die Erstlingspauschale beantragst. Das waren mal 150 Mark, was das aktuell ist, weiß ich nicht...

 
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