Geschrieben von daggi70, 36. SSW am 31.07.2003, 18:59 Uhr |
Beamtinnen in Baden-Württemberg- Gelderfrage
Hallo an alle Beamtinnen aus BW unter euch,
ich bin zu 50% Beihilfe versichert und dann 50 % privat krankenversichert. Bekomme ich auch Mutterschaftsgeld von meiner privaten Krankenkasse (so wie die Angestellten) oder etwa von der Beihilfe (was ich aber nicht glaube...) ? Was muss ich tun ? Und was muss ich beachten, wenn ich diese einmalige Zahlung von der Beihilfe nach der Geburt will? Bekomme ich eigentlich Erziehungsgeld und woher ? Einen Kindergeldantrag habe ich in dem Berg von Formularen erhalten.
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Daggi
Re: Beamtinnen in Baden-Württemberg- Gelderfrage
Antwort von marion am 31.07.2003, 19:40 Uhr
Nein, bekommst Du nicht. Du kriegst dafür vom Arbeitgeber Deinen Lohn bis zur 6. Woche nach der Geburt. Vier Wochen vorher, 6 Wochen nachher. Das ist die Zeit, in der für die Angestellten die KV zahlt, bei Dir zahlt der Arbeitgeber. Du mußt nichts unternehmen. Nach der Geburt kannst Du beim ersten Beihilfeantrag ankreuzen, dass Du die Erstlingspauschale beantragst. Das waren mal 150 Mark, was das aktuell ist, weiß ich nicht...
Re: Beamtinnen in Baden-Württemberg- Gelderfrage
Antwort von Nadine-Biene, 27. SSW am 31.07.2003, 20:02 Uhr
Hallo!
Marion hat Recht. Die Pauschale für die Erstausstattung bei der Beihilfe sind ca. 100 Euro. Den Antrag für Kindergeld und Erziehungsgeld mußt Du ganz normal wie jeder andere ausfüllen und stellen.
Gruß Nadine