Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lotta95 am 28.05.2014, 9:23 Uhr

Arbeitgeber schließt

ich wurde vor ein paar Tagen gekündigt, weil mein AG seine Firma aufgibt bzw. diese ein anderer übernimmt. Das ganze Personal wird nicht übernommen. Jetzt hab ich vor ein paar Tagen festgestellt dass ich schwanger bin und es auch schon zu dem Zeitpunkt der Kündigung war. Leider weiß ich jetzt überhaupt nicht wie es weitergehen soll und wie da die finanzielle Situation ist bzw. ob das alles rechtens ist..
Kennt sich da jemand aus? :(

 
4 Antworten:

Re: Arbeitgeber schließt

Antwort von mf4 am 28.05.2014, 9:44 Uhr

Da ein neuer AG nicht verpflichtet ist AN zu übernehmen spielt es keine Rolle ob schwanger oder nicht.
Dein Weg wird wohl aufs Arbeitsamt gehen, Alg beantragen und arbeitssuchend melden.

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kleine Ergänzung

Antwort von lotta95 am 28.05.2014, 10:10 Uhr

was ich vielleicht noch ergänzen sollte ist, dass die Schließung eigentlich erst Monate später geplant war und ich erst 2 Wochen vorher erfuhr dass ich nun doch schon früher arbeitslos werde. Das ist doch nicht rechtens???

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Betriebsübergang § 613 a BGB

Antwort von bahamamama1 am 28.05.2014, 11:51 Uhr

Liebe Lotta,
es kann und darf Dich hier keiner von uns rechtlich beraten und ich würde an Deiner Stelle in so einem Fall auch nicht auf Laienmeinungen hier im Forum vertrauen. Da kommt meist Blödsinn bei rum.
Geh am besten zu einem Anwalt, so Du es Dir leisten kannst, oder lass Dir alternativ einen Beratungshilfeschein ausstellen bzw. geh zur ÖRA (je nach Bundesland) und lass Dich kompetent beraten.
§ 613a BGB regelt die Rechte des Arbeitnehmers bei einem Betriebübergang:
http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html Unter dem Link findest Du auch weiterführende Urteile und Aufsätze. Ggfs. spielen auch die Normen des MuSchG eine Rolle! Hier vor allem § 9 MuSchG: http://dejure.org/gesetze/MuSchG/9.html
Es ist für uns nicht ersichtlich auf welche Weise der "Arbeitgeber schließt" bzw. der "Betrieb verkauft" wurde. Daher wird Dir hier kaum einer sagen könenn, was genau zu tun ist. Dafür ist das Thema zu komplex.
Denk aber daran schnell zu handeln, denn um Deine Rechte aus § 9 I MuSchG zu erhalten, musst Du den Arbeitgeber über Deine Schwangerschaft "innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung" informieren.
Viel Erfolg!

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Re: Betriebsübergang § 613 a BGB

Antwort von Lilima76 am 28.05.2014, 12:22 Uhr

Ich stimme dir 100%ig zu.
Rechtliche oder medizinisch komplexe Fragen kann hier im Forum idR niemand ausreichend beantworten.

Dir, liebe Fragestellende alles Gute! LG

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