Schwanger - wer noch?

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von mellomania  am 28.04.2022, 8:05 Uhr

Ähm doch???

Natürlich darf der AG eine Bescheinigung verlangen, auf welcher der entbindungstermin steht! Er muss diese dann nur bezahlen. Das ist ja kein Befund. Eine reine Angabe kann reichen, muss aber nicht. Das Recht hat der AG durchaus!

 
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