Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Zwiebel80, 6. SSW am 22.10.2003, 16:14 Uhr

400 € Job = kürzung beim Erziehungsgeld?

ich habe auch gerade was darüber gelesen. also mutterschutz steht hier,6 Wochen vor der geburt beginnt der muterschutz. wenn die schwangere jedoch einwilligt kann sie bis zur geburt arbeiten. die 8 wochen danach darf sie aber auf keinen fall beschäftigt werden. auch nicht mit zustimmung der schwangeren (naja nun ist man ja nicht mehr schwanger:-))

so und erziehungsgeld steht hier, das du bis zu 30 stunden wöchentlich arbeiten gehen darst ohne kürzung. ansonsten frag doch mal nach bei der erziehungsgeldstelle.

ansonsten hab ich hier noch eine nummer vom bundesministerium für familie. da bekommst du kostenlos eine ausführliche broschüre zum thema "erziehungsgeld, elternzeit".

Tel: 0180-5329329

wünsch dir viel glück

 
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