Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jule2108, mit lana. SSW am 22.10.2003, 13:18 Uhr

400 € Job = kürzung beim Erziehungsgeld?

Hallo,

ich wollte mal fragen ob ich eine kürzung erhalte wenn ich auf 400 Euro Basis arbeiten gehen würde? Kürzung beim Erziehungsgeld! Ich bekomme ab den 7. Monat schon eine lürzung da mein Mann "zuviel" verdient.

Und darf ich erst nach dem mein Baby 8 Wochen alt ist arbeiten gehen oder jetzt schon?

LG
Juliana

 
9 Antworten:

Re: 400 € Job = kürzung beim Erziehungsgeld?

Antwort von floriansmama, in Arbeit. SSW am 22.10.2003, 13:29 Uhr

Du darfst erst wieder arbeiten gehen, wenn die 8 Wochen um sind. Selbst wenn Du arbeiten gehen wolltest ist es verboten dass Dich dein AG arbeiten lässt. Nur vorher darfst du auf eigenen Wunsch bis zur Geburt arbeiten.

Wieviel immer angerechnet wird, wenn man dazu verdient, das weiss ich nicht

LG floriansmama

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Re: 400 € Job = kürzung beim Erziehungsgeld?

Antwort von marion, 21. SSW am 22.10.2003, 14:03 Uhr

Und DAS stimmt halt nciht. Ich habe auch das letzte mal im 325 Euro Job voll durchgearbeitet und durcharbeiten müssen und das trotz Frühchen... - sprich: Pendeln zwischen zuhause, Schreibtsich, Klinik

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Wollte sagen: es GIBT KEINEN Mutterschutz bei Geringfügigbeschäftigten... ot

Antwort von marion, 21. SSW am 22.10.2003, 14:05 Uhr

ot

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Re: 400 € Job = kürzung beim Erziehungsgeld?

Antwort von floriansmama, in Arbeit. SSW am 22.10.2003, 14:13 Uhr

Ok, dann hab ich das wohl falsch abgeleitet, mit Ganztags-Job. Ich dachte das gilt für alle Mütter!

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Re: 400 € Job ? So nun hab ich mal gesucht mit Google und auch was gefunden!!!

Antwort von floriansmama, in Arbeit. SSW am 22.10.2003, 14:17 Uhr

Welchen Schutz gibt es für schwangere Frauen?
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für geringfügig Beschäftigte, d.h. sie sind sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt von der Arbeit freizustellen und sie dürfen innerhalb der ersten vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden.
Die Schutzvorschriften z. B. bezüglich der Arbeitszeit (Beschäftigungsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) gelten auch hier. Erfolgte die Einstellung für eine nächtliche Tätigkeit und kann der Arbeitgeber eine Schwangere nicht zu einer anderen Zeit beschäftigen, muss er sie von der Arbeit freistellen, aber die Vergütung dennoch zahlen.
Der Anspruch von Mutterschaftsgeld besteht auch aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen heraus. Das Mutterschaftsgeld wird in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt. Bis zu 13 € pro Tag werden von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Übersteigt das durchschnittliche Arbeitsentgelt 13 € kalendertäglich, wird der übersteigende Betrag vom Arbeitgeber gezahlt.

LG

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Re: 400 € Job = kürzung beim Erziehungsgeld?

Antwort von Cheyenne, nix mehr. SSW am 22.10.2003, 14:23 Uhr

Hallo Juliana,

da ich demnächst auch wieder auf 400-€-Basis arbeiten gehe, hab ich nachgefragt bei der Landesbank. Dort sagte man mir, ich müsse es zwar angeben beim Antrag, angerechnet werde es aber nicht. Also auch keine Kürzung ab dem 6. Monat deshalb :-)

LG
Chey

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Re: 400 € Job = kürzung beim Erziehungsgeld?

Antwort von berita am 22.10.2003, 15:57 Uhr

Pauschal versteuerte Minijobs werden nicht angerechnet. Wenn du jedoch auf Lohnsteuerkarte arbeitest, wird das EG weiter gekuerzt werden.

LG
Berit

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Re: 400 € Job = kürzung beim Erziehungsgeld?

Antwort von Zwiebel80, 6. SSW am 22.10.2003, 16:14 Uhr

ich habe auch gerade was darüber gelesen. also mutterschutz steht hier,6 Wochen vor der geburt beginnt der muterschutz. wenn die schwangere jedoch einwilligt kann sie bis zur geburt arbeiten. die 8 wochen danach darf sie aber auf keinen fall beschäftigt werden. auch nicht mit zustimmung der schwangeren (naja nun ist man ja nicht mehr schwanger:-))

so und erziehungsgeld steht hier, das du bis zu 30 stunden wöchentlich arbeiten gehen darst ohne kürzung. ansonsten frag doch mal nach bei der erziehungsgeldstelle.

ansonsten hab ich hier noch eine nummer vom bundesministerium für familie. da bekommst du kostenlos eine ausführliche broschüre zum thema "erziehungsgeld, elternzeit".

Tel: 0180-5329329

wünsch dir viel glück

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habe dieses thema heute erst ...

Antwort von mone74, 18. SSW am 22.10.2003, 17:12 Uhr

...mit meiner freundin besprochen, die beim jugendamt arbeitet. wie schon gesagt, darfst du erst nach 8 wochen wieder arbeiten gehen.
für die zeit in der du erziehungsgeld erhälst wird jegliches einkommen (ich als "arbeitende" bekomme ja für 8 wochen nach der geburt noch geld.. wird auch angerechnet) angerechnet und verücksichtigt.
du kannst dann also von einer weiteren kürzung oder totalen streichung ausgehen.

ist blöd aber leider nun mal so.

liebe grüsse mone74

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