Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von floriansmama, in Arbeit. SSW am 22.10.2003, 14:17 Uhr

400 € Job ? So nun hab ich mal gesucht mit Google und auch was gefunden!!!

Welchen Schutz gibt es für schwangere Frauen?
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für geringfügig Beschäftigte, d.h. sie sind sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt von der Arbeit freizustellen und sie dürfen innerhalb der ersten vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden.
Die Schutzvorschriften z. B. bezüglich der Arbeitszeit (Beschäftigungsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) gelten auch hier. Erfolgte die Einstellung für eine nächtliche Tätigkeit und kann der Arbeitgeber eine Schwangere nicht zu einer anderen Zeit beschäftigen, muss er sie von der Arbeit freistellen, aber die Vergütung dennoch zahlen.
Der Anspruch von Mutterschaftsgeld besteht auch aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen heraus. Das Mutterschaftsgeld wird in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt. Bis zu 13 € pro Tag werden von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Übersteigt das durchschnittliche Arbeitsentgelt 13 € kalendertäglich, wird der übersteigende Betrag vom Arbeitgeber gezahlt.

LG

 
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