Schlafen, einschlafen, durchschlafen

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Geschrieben von Sphynx am 14.06.2011, 22:15 Uhr

Kleiner Nachtrag

Ich betone hier lieber gleich, dass das Liegenbleiben nicht "für den Rest der Nacht" sein muss - je nach Uhrzeit wäre es ja ne Strafe... Man kann also durchaus nochmal aufstehen, sobald das Kind wieder FEST schläft (Sache von 15 Minuten EXTRA). Dies also nur, bevor wie gesagt einer hier die Ehe- oder sonst eine Krise kriegt...

 
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