Geschrieben von Sphynx am 14.06.2011, 22:15 Uhr |
Kleiner Nachtrag
Ich betone hier lieber gleich, dass das Liegenbleiben nicht "für den Rest der Nacht" sein muss - je nach Uhrzeit wäre es ja ne Strafe... Man kann also durchaus nochmal aufstehen, sobald das Kind wieder FEST schläft (Sache von 15 Minuten EXTRA). Dies also nur, bevor wie gesagt einer hier die Ehe- oder sonst eine Krise kriegt...
- Wacht kurz nach Einschlafstillen wieder auf. - paschne 14.06.11, 21:49
- Frage dazu - Sphynx 14.06.11, 22:02
- Kleiner Nachtrag - Sphynx 14.06.11, 22:15
- Re: Frage dazu - paschne 14.06.11, 22:51
- Re: Frage dazu - kuyaykim 15.06.11, 13:12
- Pullover ins Kinderbett? - Sphynx 15.06.11, 13:25
- Re: Frage dazu - kuyaykim 15.06.11, 13:12
- Frage dazu - Sphynx 14.06.11, 22:02
Baby schläft tagsüber nicht und ist abends total übermüdet
Auf dem Rücken oder auf dem Bauch schlafen??
Schlafhelferchen
Zähne
War schrecklich die Entscheidung für mich .....
Hin und her gerissen
Ich brauch mal Daumendrücker
Baby ist oft wach die nacht , warum ???
Hörspiele/musik cd`s