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Geschrieben von Majani+1 am 13.09.2011, 7:50 Uhr

Stichwort Steuerklasse

Hier sind so viele erfahrene Leute... ich hoffe, jemand kann mir helfen:

Also ich bin derzeit noch StKl. II - Alleinerziehend eben. Mein Freund wird nach seiner Scheidung in die StKl. I rutschen.
Wenn wir nun ein gemeinsames Kind haben und auch zusammen wohnen ...
a) wie werde ich dann eingestuft?
b) hat die StKl. Auswirkungen auf das Elterngeld?
c) wo müßte ich die evtl. Änderung angeben?

Danke für jede hilfreiche Antwort.

Gruß aus Köln
Jasmin

 
3 Antworten:

Re: Stichwort Steuerklasse

Antwort von Nimo1107 am 13.09.2011, 9:59 Uhr

Hey

Sobald Du mit einem weiteren Erwachsenen zusammenwohnst bist Du wieder in der 1 !
Netterweise hat es bei uns damals die Meldestelle gleich ans Finanzamt geleitet und mein jetzt Mann war noch nicht ganz wieder Zuhause, da hatte ich den Änderungsbescheid schon im Briefkasten.

LSK II gibt es nur, wenn Du als einziger Erwachsener mit Deinem Kind / Kindern in einem Haushalt wohnst.

Soweit ich weiss ist der Unterschied von II zu I nicht so dolle.

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Re: Stichwort Steuerklasse

Antwort von shinead am 13.09.2011, 16:48 Uhr

a) Du "rutschst" in LStKlasse 1
b) Ja, denn Du hast dann weniger Netto jeden Monat und danach wird das Elterngeld berechnet. Den persönlichen Unterschied im Netto sagt Dir jeder Unterhaltsrechner im Netz.
c) zuständiges Finanzamt (hier wurde nix automatisch weitergeleitet...)

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Re: Stichwort Steuerklasse

Antwort von cke04 am 16.09.2011, 22:09 Uhr

der unterschied zwischen 1 und 2 macht beim nettolohn aber nur ein paar euro aus!

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