Patchwork - Familien

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 11.09.2013, 15:50 Uhr

Falsch!

Mit GSR besitzt der Vater auch das hälftige ABR und muss einem Umzug zustimmen !
Glück für die Frau wenn der Vater dann nicht klagt, Pech für sie wenn er es macht, denn dann haben schon einige Frauen das ABR verloren und die Kinder lebten beim Vater ab da.

 
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