Patchwork - Familien

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Geschrieben von muddelkuddel am 02.11.2011, 15:24 Uhr

also...

ich finde es etwas schwierig, du fragst nach meinungen, bzw. wie das so gehandhabt wird, magst aber nur bestätigungen deiner selbst hören

es ist nun mal so, dass der vater (erzeuger) umgangsRECHTE hat, dass sind in der konkreten umsetzunge nach der gängigen rechtssprechung
1- 2 nachmittage in der woche und alle 14tage von Fr.-So

dazu kommen die hälftigen ferien bzw. feiertage.

eure derzeitige regelung fällt geringer aus als oben genannte.

jetzt wird von vater(erzeuger)-seite mehr gewünscht. das ist legitim. gründe spielen keine rolle. und wenn vater (erzeuger) seinen umgang durch die großeltern abdecken lässt, ist das sein gutes recht (und das der großeltern auch, die haben nämlich auch umgangsrecht)

wichtiger ist jedoch für dich zu bedenken (finde ich): DEIN sohn hat auch ein umgangrecht. mit seinem vater und seinem großeltern.

das solltest du ihm nicht nehmen und schon gar keine miese stimmung produzieren, egal was in oder nach eurer beziehung gelaufen ist oder nicht.

und das familienleben, dass sich aus eurer "sekundärfamilie" ergibt, ist dann eben 14tägig und kann auch innerhalb der woche irgendwie anders gelaget werden (im juristischen sinne aber dein problem)

ein wenig positive sicht auf patchwork schadet nicht: kind hat 2 väter, 2 wohnungen, ne menge großeltern etc...aber nur eine mutter, von deren wohlwollen im moment die entwicklung und prägung ihres kindes abhängt. denk mal an deine verantwortung, nicht nur an das, was DU willst

LG

 
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