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Geschrieben von Heartbeat am 21.07.2010, 22:41 Uhr

Pfändungsfreies Konto jetzt rechtskräftig

Ab 1. Juli 2010 bekommt jeder Bürger Pfändungsschutz auf einem bestehenden Konto seiner Wahl, sodass dann dieses sogenannte P-Konto
nicht mehr von einem Gläubiger blockiert oder von der Bank gekündigt werden
kann. Das Guthaben in Höhe des Pfändungsbeitrages von im Augenblick
985,15 Euro für Ledige ohne Unterhaltsverpflichtungen darf nicht
angetastet werden.

Der Kunde muss dazu sein Konto bei der Bank auf ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umstellen lassen. Eskann nur ein Konto als P-Konto eingerichtet werden, die Bank ist zur Umstellung gesetzlich verpflichtet.Das beschloss amFreitag (24.04.2009) der Bundestag in Berlin.

Beim Pfändungschutz kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften
dieses Guthaben herrührt. Künftig genießen damit auch Selbstständige
Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank
oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begründete den Beschluss wie folgt:

“Mit dem P-Konto entbürokratisieren wir das Verfahren zum
Pfändungsschutz und gestalten es deutlich einfacher. Künftig kann jeder
Inhaber eines Girokontos automatisch Pfändungsschutz erhalten. Damit
vermeiden wir, dass das Konto wegen der bestehenden Pfändung blockiert
wird und die Bank deshalb das Konto kündigt. Ein Girokonto ist
heutzutage die Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeits- und
Wirtschaftsleben. Vermieter sind häufig nicht bereit, Mietverträge
abzuschließen, wenn der Wohnungsinteressent keine Kontoverbindung
nachweist, Telefon- und Stromanbieter wollen ihre Rechnungen per
Lastschrift von einem Konto abbuchen. Selbst der Arbeitsplatz hängt
nicht selten davon ab, dass der Arbeitnehmer ein Konto nachweisen kann,
auf das der Arbeitgeber das Gehalt oder den Lohn überweisen kann - die
Lohntüte gibt es nicht mehr. Mit dem P-Konto sorgen wir dafür, dass
Bürgerinnen und Bürger künftig nicht mehr wegen Kontolosigkeit vom
bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und in einen
Schuldenkreislauf gedrängt werden.”

So war es bisher:

Nach bisheriger Rechtslage führt die Pfändung eines Bankkontos dazu,
dass die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie
Begleichung von Miete, Energiekosten oder Versicherungen nicht mehr
über das Konto abgewickelt werden können. Um Pfändungsschutz für den
pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, braucht
der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Häufig ist
dies nicht rechtzeitig möglich, so dass Kosten für verspätete oder
nicht ausgeführte Zahlungen anfallen. Erschwert wird der
Pfändungsschutz dadurch, dass er bei Guthaben aus Arbeitseinkommen
anders ausgestaltet ist als bei Guthaben aus Sozialleistungen. Der
bisherige Pfändungsschutz führt daher bei Banken und Gerichten zu
unnötig hohem Vollzugsaufwand.

Quelle: http://heraklit.blog.volksfreund.de/2009/10/17/pfaendungsfreies-konto-ab-2010-fuer-privat-und-selbstaendige/

 
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