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Geschrieben von Heartbeat am 21.07.2010, 22:41 Uhr

Pfändungsfreies Konto jetzt rechtskräftig

Ab 1. Juli 2010 bekommt jeder Bürger Pfändungsschutz auf einem bestehenden Konto seiner Wahl, sodass dann dieses sogenannte P-Konto
nicht mehr von einem Gläubiger blockiert oder von der Bank gekündigt werden
kann. Das Guthaben in Höhe des Pfändungsbeitrages von im Augenblick
985,15 Euro für Ledige ohne Unterhaltsverpflichtungen darf nicht
angetastet werden.

Der Kunde muss dazu sein Konto bei der Bank auf ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umstellen lassen. Eskann nur ein Konto als P-Konto eingerichtet werden, die Bank ist zur Umstellung gesetzlich verpflichtet.Das beschloss amFreitag (24.04.2009) der Bundestag in Berlin.

Beim Pfändungschutz kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften
dieses Guthaben herrührt. Künftig genießen damit auch Selbstständige
Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank
oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begründete den Beschluss wie folgt:

“Mit dem P-Konto entbürokratisieren wir das Verfahren zum
Pfändungsschutz und gestalten es deutlich einfacher. Künftig kann jeder
Inhaber eines Girokontos automatisch Pfändungsschutz erhalten. Damit
vermeiden wir, dass das Konto wegen der bestehenden Pfändung blockiert
wird und die Bank deshalb das Konto kündigt. Ein Girokonto ist
heutzutage die Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeits- und
Wirtschaftsleben. Vermieter sind häufig nicht bereit, Mietverträge
abzuschließen, wenn der Wohnungsinteressent keine Kontoverbindung
nachweist, Telefon- und Stromanbieter wollen ihre Rechnungen per
Lastschrift von einem Konto abbuchen. Selbst der Arbeitsplatz hängt
nicht selten davon ab, dass der Arbeitnehmer ein Konto nachweisen kann,
auf das der Arbeitgeber das Gehalt oder den Lohn überweisen kann - die
Lohntüte gibt es nicht mehr. Mit dem P-Konto sorgen wir dafür, dass
Bürgerinnen und Bürger künftig nicht mehr wegen Kontolosigkeit vom
bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und in einen
Schuldenkreislauf gedrängt werden.”

So war es bisher:

Nach bisheriger Rechtslage führt die Pfändung eines Bankkontos dazu,
dass die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie
Begleichung von Miete, Energiekosten oder Versicherungen nicht mehr
über das Konto abgewickelt werden können. Um Pfändungsschutz für den
pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, braucht
der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Häufig ist
dies nicht rechtzeitig möglich, so dass Kosten für verspätete oder
nicht ausgeführte Zahlungen anfallen. Erschwert wird der
Pfändungsschutz dadurch, dass er bei Guthaben aus Arbeitseinkommen
anders ausgestaltet ist als bei Guthaben aus Sozialleistungen. Der
bisherige Pfändungsschutz führt daher bei Banken und Gerichten zu
unnötig hohem Vollzugsaufwand.

Quelle: http://heraklit.blog.volksfreund.de/2009/10/17/pfaendungsfreies-konto-ab-2010-fuer-privat-und-selbstaendige/

 
9 Antworten:

Re: Pfändungsfreies Konto jetzt rechtskräftig

Antwort von granphi am 21.07.2010, 22:48 Uhr

klasse Sache nur frag mal bei der Bank nach, was dein Konto dann mtl kostet! umsonst ist das garantiert nicht...

wenn man mitbekommt, dass so was bei einem ansteht, würde ich wechseln auf p ansonsten zahl ich lieber keine gebühren

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Re: Pfändungsfreies Konto jetzt rechtskräftig

Antwort von Heartbeat am 21.07.2010, 22:53 Uhr

Du gehst zur bank und dein aktuelles konto (sofern schon vorhanden) wir nur umgewandelt!!!!

soweit ich infos erhalten habe von leuten die es gemacht haben kostet das nix!

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Re: Pfändungsfreies Konto jetzt rechtskräftig

Antwort von HerculePoirot am 22.07.2010, 8:43 Uhr

Guten Morgen
und viiieeelen Dank für diesen Link.

Da ich dank meines Ex nun in der Privatinsolvenz bin ( gerade gestartet ), wird mein Konto in den nächsten Tagen ( laut Aussagen meiner Schuldnerberaterin ) einmal kurz still gelegt. Das könnte ich ja somit dann vermeiden, oder? Ich habe nämlich sicherlich das Glück, dass das genau DANN passiert, wenn eigentlich Miete, Versicherungen und sonstige Rechnungen abgehen würden und ich hab NULL Bock darauf das hinterher alles nochmal manuell überweisen zu müssen ( und dafür zusätzliche Kosten zu tragen ).
Hab gerade mit meiner Bank tel.: Kostet gar nichts, weder die Umwandlung des Girokontos in ein pfändungsfreies Konto, noch zusätzliche Kontoführungegebühren.

Ich werd's machen und hoffe, dass ich dann noch schmerzfreier durch die Privat-Insolvenz kann, in die ich ohnehin unverschuldet geraten bin.

Lieben Gruß und nochmals vielen Dank,
Manuela

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Re: Pfändungsfreies Konto jetzt rechtskräftig

Antwort von Püppi84 am 22.07.2010, 9:33 Uhr

Morgen,

Endlich mal eine gute Nachricht ich hab nämlich zur Zeit auch ein bisschen ärger mit der Genossenschaft von sch.... GEZ.
Die sind auch der Meinung das sie mir so liebe nette Sinnlose Briefe schicken müssten von wegen "wir pfänden ihr Konto und die ganze Wohnung noch dazu".
Sorry, aber ich mag die GEZ überhaupt nicht.

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Re: Pfändungsfreies Konto jetzt rechtskräftig

Antwort von carla72 am 22.07.2010, 9:42 Uhr

Was man auch zu beachten hat,unabhängig von den Kosten, dass die Beantragung eines P-Kontos natürlich ins Scoring einfließt. Also, wer in den nächsten Jahren eine Immobilie erwerben möchte oder sonst auf Scoring-Einschätzungen angewiesen ist, sollte lieber die Finger davon lassen, wenn es nicht unbedingt nötig ist.

LG, carla72

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@Heartbeat

Antwort von le1973 am 22.07.2010, 10:03 Uhr

Dass so ein Konto kostenfrei ist, ist ein Trugschluss.

Mein Mann hat sich über diese Form des Kontos informiert, bei unserer Hausbank würde das kostenlose Girokonto dann im Monat 5,- € kosten. Schriftliche Anfragen an Sparkasse, Commerzbank, Ing-diba.... (weiß jetzt nicht mehr alle) wurden alle mit verschiedensten Kontoführungsgebühren beantwortet.
Es war NICHT EIN EINZIGER Anbieter dabei, der dies kostenlos führt.

VG, Diana

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es wird ganz schön kosten

Antwort von Patti1977 am 22.07.2010, 14:48 Uhr

denn die bank hat einen enormen aufwand zu schauen, dass monatlich auch wirklich NUR dieser Betrag eingeht. Geht me drauf, darf der Kunde nicht über diese Mehrzahlung verfügen, da es nicht unter die Pfändungsfreigrenze fällt.

Find es Blödsinn, da für die Bank der gleiche Aufwand entsteht aber mit mehr Lücken für den Kunden, für die die Bank den Kopf hinhalten muss.

lg

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Re: es wird ganz schön kosten

Antwort von berita am 23.07.2010, 14:07 Uhr

Was für ein Aufwand? Das ist doch nur eine Abfrage in einem Computerprogramm.. Da wird ganz sicher kein Sachbearbeiter jeden Tag die Konten "händisch" durchgucken *g*

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Re: es wird ganz schön kosten

Antwort von Patti1977 am 23.07.2010, 14:23 Uhr

ich habe in einer pfändungsabteilung gearbeitet. ich weiß wie aufwändig das ist. und kein programm hat bisher die möglichkeit gegeben sicher zu stellen, dass nur ein bestimmter betrag auf das konto monatlich drauf geht und danach gesperrt wird. und ich habe einige programmänderungen schon durch. ich weiß wovon ich rede. ein klick ist da nicht. es gibt so viel zu beachten: sozailleistungen innerhalb 7 tage, was ist lohn, wieviele kinder, wo ist die freigrenze usw. es ist ein enormer aufwand und ich kann aus meiner praxis sagen: gebühren finde ich dafür völlig okay.

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