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Geschrieben von cata am 31.10.2007, 13:27 Uhr

nochmal zum Thema Ehevertrag

Man kann es vertraglich regeln, genauso wie man auch im Nachhinein einen Ehevertrag abschliessen kann. Aber das haus gehoert in dem Fall sowieso demjenigen, der im Grundbuch steht. Wichtig ist, wie Annikala schon sagt, die Wertsteigerung, also der Zugewinn, und das ist dann der Teil, der evtl. durch zwei geht.
Ich jedoch wuerde so etwas nicht ausschliessen, wenn die Ehe Bestand hat und in Ordnung ist. Es ist ja dann auch eine Sache des Vertrauens. Ehrlich, warum sollte dein Mann dann vllt. in dem Haus auch nur einen Finger krummachen oder renovieren oder evtl. einen Bausparvertrag investieren um das Dach neu zu decken, wenn er davon nur das Schwarze unterm Fingernagel hat. Also wuerde ich wenigstens den Zugewinn teilen.
Ist jetzt nur meine Sicht der Dinge.

Cata

 
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