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Geschrieben von emmal j. am 12.10.2005, 13:04 Uhr

mal ausheulen... :(

Also wenn ihr gemeinsam unterschtieben habt, dann muß jeder von euch auch dafür geradestehn.
D.h. wenn er sich aus der Affaire zieht, wird der Vermieter sowohl Dich als auch ihn in voller Konsequenz und jeweils zur vollen Summe heranziehen. Wenigstens für diese drei Monate Kündigungsfrist.

Nur mal zuk Klärung.

lg!

 
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