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Geschrieben von Suka73 am 03.03.2006, 9:31 Uhr

@LOL

Guten Morgen, ich schreibe mal hier oben weiter.
Wenn es Dir wirklich ernst ist dann kannst Dich hier auch im Vorfeld schon erkundigen, was so auf Dich zukommt. Wir haben hier ein hervorragendes Alleinerziehend-Forum :o) wo Du natürlich auch als Verheiratete Fragen stellen kannst. Und da gibts so viele Leute mit so vielen Erfahrungen, da ist immer jemand der Dir helfen kann.

Habt Ihr einen Ehevertrag geschlossen oder lebt Ihr in Zugewinngemeinschaft? Ich komme zwar ursprünglich aus dem Anwaltsbereich (habe mal ReNo gelernt) weiß es aber nicht 100%ig. Habe aber das hier zur Zugewinngemeinschaft gefunden, vor allem der letzte Absatz dürfte in Deinem Fall für Dich interessant sein:

Den Güterstand der Zugewinngemeinschaft kennzeichnen zwei Wesensmerkmale:

Das jeweilige Vermögen der Ehegatten bleibt getrennt. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbständig.
Bei Beendigung des Güterstands, also im Falle der Scheidung oder des Todes eines Ehegatten findet ein Vermögensausgleich statt.
Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Ehegatte auch nach der Eheschließung alleiniger Inhaber seines Vermögens. Es entsteht also kein gemeinschaftliches Vermögen. Auch diejenigen Vermögensgegenstände, die die Eheleute während der Zugewinngemeinschaft erwerben, werden nicht ohne weiteres gemeinschaftliches Vermögen. Erwirbt ein Ehegatte während der Ehe einen Vermögensgegenstand, dann vermehrt er sein eigenes Vermögen. Nur wenn die Ehegatten bestimmte Vermögensgegenstände gemeinsam erwerben, also zum Beispiel Haushaltsgegenstände anschaffen, erwerben sie jeweils Miteigentum an diesen Gegenständen. Hat ein Ehegatte bei der Eheschließung Schulden, dann haftet ausschließlich er für diese Verbindlichkeiten.

Zwar verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen bei der Zugewinngemeinschaft selbständig, allerdings unterwirft ihn das Gesetz zum Schutz der Familie bestimmten Beschränkungen. So kann ein Ehegatte über sein Vermögen "im ganzen" (und zwar schon ab circa 85 % seines Gesamtvermögens) nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verfügen. Die Zustimmung des Partners ist ebenfalls erforderlich, wenn ein Ehegatte über Haushaltsgegenstände (z.B. Wohnungseinrichtung, Haushaltsgeräte, Rundfunk- und Fernsehgerät) verfügen will.

Endet der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird der Zugewinn, den die Ehegatten erzielt haben, ausgeglichen. Unter anderem endet der Güterstand mit der Scheidung der Ehe. Für jeden Ehepartner getrennt wird dann der Zugewinn ermittelt.

!!!!Erwirbt ein Ehegatte nach der Erschließung Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft bzw. vorweggenommene Erbschaft, dann wird das dem Anfangsvermögen zugeschlagen. An diesem Vermögenszuwachs kann also der Ehegatte nicht teilhaben!!!!. Der Zugewinnausgleich erfolgt dann dadurch, dass derjenige Ehegatte, der während der Dauer der Zugewinngemeinschaft den höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, dem anderen die Hälfte des Überschusses auszahlt.

In Zugewinn würdet Ihr leben, wenn Ihr vor der Hochzeit keinen Ehevertrag geschlossen habt. Sprich, am Ende werden Eure aktuellen Vermögen zusammengerechnet und der, der mehr hat, muss dem Anderen einen Zugewinnausgleich auszahlen. Am besten gehst mal zu einem REchtsanwalt (Familienrechtler) und läßt Dich beraten. Vielleicht kannst in der Sache auch hier im rub die Rechtsanwältin Bader mal fragen. Sehr gut ist auch dieses Forum: www.recht.de ist kostenlos, kurz anmelden und Frage stellen.

Trennung, wenn ein Kind da ist, ist natürlich schwierig. Ich hatte den Fall noch nicht (wirklich) da ich von Anfang an alleinerziehend war. Mein Freund hatte sich noch in der Schwangerschaft vom Acker gemacht. Ich habe nach 2 Jahren dann jemanden kennengelernt, mit dem ich jetzt auch zusammenziehen werde. Auch wir waren vor einigen Wochen an einem Punkt, wo ich mich getrennt hatte. Und ich muss sagen, auch wenn mein Freund nicht der Vater von meinem Sohn ist - es ist mir auch wegen meinem Sohn schwergefallen. Grundsätzlich finde ich aber, dass ein Kind kein Grund sein sollte, mit jemandem zusammen zu bleiben! Kinder haben feine Antennen und merken, wenn etwas nicht stimmt. Und gute Eltern oder ein guter Vater kann man auch nach einer Trennung sein!

LG Sue

 
1 Antwort:

@ Suka73

Antwort von LOL am 04.03.2006, 11:01 Uhr

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Du konntest mir weiterhelfen. Werde mich aber nochmals beim Anwalt genau Informieren.
Momentan weiß ich noch nicht wie es weiter geht.
LG
LOL

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