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Geschrieben von marit am 18.11.2004, 12:22 Uhr

Kann ich auf Unterhalt verzichten?

Arbeitslosengeld bekommst du unabhängig von Unterhalt oder Einkommen deines Mannes oder Exmannes. Das richtet sich einfach nach deinem ehemaligen Nettoarbeitseinkommen und deiner derzeitigen Steuerklasse. Erst wenn es auf Hartz IV hinausläuft, wenn es also keine Versicherungsleistung mehr ist, wird angerechnet.

Schwoba, das hat doch nix damit zu tun, der allgemeinheit auf der Tasche zu liegen. Wenn sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, ist es doch nur recht und billig, wenn diese Versicherung dann auch einspringt, wenn sie arbeitslos wird.

 
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