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Geschrieben von *berni* am 13.05.2006, 20:01 Uhr

hab was gefunden...

Namensänderung nach Eheschließung

Der Regelfall ist sicherlich, daß die Ehegatten nach der Eheschließung einen gemeinsamen Namen annehmen. In diesem Fall bestimmen die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen.

Es gibt aber noch weitere Kombinationen:


a) Beide Ehegatten möchten ihren bisherigen Namen beibehalten

Dieser Fall tritt ein, wenn die Ehegatten gegenüber dem Standesbeamten keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen



b) Doppelname

Ein Ehegatte, dessen Geburtsname nicht zum Ehenamen werden soll, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies ist nicht möglich, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann einer dieser Namen hinzugefügt werden. Eine solche Erklärung kann auch gegenüber dem Standesbeamten widerrufen werden. Dies ist allerdings nur einmal möglich.

http://www.vg-eich.de/buergerservice/buergeranliegen/namensaenderungen.htm#kinder

 
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