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Geschrieben von Pamo am 26.04.2013, 9:39 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht lt. neuer Gesetzesgebung!!!

Er darf das GSR beantragen und du wirst dazu schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert. Darin kannst du deine Bedenken sachlich schildern. Er bekommt das GSR immer noch nicht automatisch.

Auf das Gewäsch des Jugendamtes würde ich nichts geben, die sind nicht für das Sorgerecht zuständig.

 
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